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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs2;Rechtssatz
Die Abmeldung des ausländischen Arbeitnehmers von der Sozialversicherung - und damit auch der in dieser Abmeldung genannte Termin - stellt arbeitsrechtlich keinen dem Arbeitnehmer gegenüber wirksamen Rechtsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar (Hinweis E 2.3.1983, 81/01/0246; VwSlg 10989 A/1983).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090044.X04Im RIS seit
11.07.2001