Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 17.11.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) vom 09.11.2017 auf Bestätigung der EU-Entsendung für XXXX, Staatsangehörigkeit Bosnien-Herzegowina, für die berufliche Tätigkeit als Bauarbeiter - Maurer/Zimmermann gemäß § 18 Abs. 12 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslbG), BGBl 218/1975 idgF, abgewiesen und die Entsendung damit untersagt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die XXXX mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden: Beschwerdeführerin) meldete am 16.03.2017 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Überlassung der XXXX, geboren am XXXX, Staatsangehörigkeit: Türkei (im Folgenden: Arbeitnehmerin), für die berufliche Tätigkeit als "IT-Berater, Senior Support Engineer" gemäß § 19 Abs. 4 Lohn-Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die XXXX. mit Firmensitz in Italien (im Folgenden: die Erstbeschwerdeführerin) meldete am 14.11.2016 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) mittels Formularvordruck die Entsendung des XXXX, geboren am XXXX, Staatsangehörigkeit: Schweden (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführer) für die berufliche Tätigkeit als Maschinenbauingenieur gemäß § 7b AVRAG und § 18 Abs... mehr lesen...