Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das AMS den Antrag auf Zulassung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers als sonstige Schlüsselkraft gemäß § 12b Z. 1 AuslBG ab. 2. In den unter einem erhobenen Beschwerden wird vorgebracht, dass der Arbeitnehmer auch als Geschäftsführer eingesetzt werden sollte, wofür unter anderem dessen Ausbildungsnachweise mit Apostille vorgelegt würden. 3. Am 23.12.2021 teilten die Beschwerdeführer durch ihre Rechtsvertretung mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das AMS den Antrag auf Zulassung des im
Spruch: genannten Arbeitnehmers als sonstige Schlüsselkraft gemäß § 12b Z. 1 AuslBG ab. 2. In den unter einem erhobenen Beschwerden wird vorgebracht, dass der Arbeitnehmer auch als Geschäftsführer eingesetzt werden sollte, wofür unter anderem dessen Ausbildungsnachweise mit Apostille vorgelegt würden. 3. Am 23.12.2021 teilten die Beschwerdeführer durch ihre Rechtsvertretung mi... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Erklärung vom 14.12.2021 wurde im Wege der rechtsfreundlichen Vertretung der verfahrenseinleitende Antrag auf Zulassung zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z 1 AuslBG zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zu A) Behebung wegen Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages: Erfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Erklärung vom 14.12.2021 wurde im Wege der rechtsfreundlichen Vertretung der verfahrenseinleitende Antrag auf Zulassung zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z 1 AuslBG zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zu A) Behebung wegen Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages: Erfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , geb. XXXX , StA IRAN (in der Folge „BF 2“) stellte am 01.07.2021 beim Amt der Wiener Landesregierung, MA 35, einen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte als Sonstige Schlüsselkraft gemäß § 41 Abs. 2 Z 2 NAG. Aus der dem Antrag beigelegten Arbeitgebererklärung geht hervor, dass die XXXX (in der Folge „BF 2“) beabsichtigte, den BF 2 für die berufliche Tätigkeit „persischer Koch/persische Küche“ mit einer Bruttoentlohnung o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , geb. XXXX , StA IRAN (in der Folge „BF 2“) stellte am 01.07.2021 beim Amt der Wiener Landesregierung, MA 35, einen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte als Sonstige Schlüsselkraft gemäß § 41 Abs. 2 Z 2 NAG. Aus der dem Antrag beigelegten Arbeitgebererklärung geht hervor, dass die XXXX (in der Folge „BF 2“) beabsichtigte, den BF 2 für die berufliche Tätigkeit „persischer Koch/persische Küche“ mit einer Bruttoentlohnung o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Frau XXXX , geb. XXXX , StA Argentinien (in der Folge Antragstellerin) stellte am 05.02.2021 beim Amt der Wiener Landesregierung, MA 35, einen Antrag auf Erteilung einer Rot-Weiß-Rot-Karte als Sonstige Schlüsselkraft gemäß § 41 Abs. 2 Z 2 NAG. Aus der dem Antrag beigelegten Arbeitgebererklärung geht hervor, dass die Beschwerdeführerin (in der Folge BF) beabsichtigte, die Antragstellerin für die berufliche Tätigkeit „Produktionsleiter Lebensm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Serbien (in Folge BF) beantragte am 26.03.2021 den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot-Karte“ für eine sonstige Schlüsselkraft nach § 12b AuslBG. Es sei eine Beschäftigung als „leitender Angestellter“ beim Arbeitgeber XXXX (in Folge Arbeitgeberin) in XXXX Wien mit einer Entlohnung von Euro 3.290 brutto im Monat geplant. Als Tätigkeit wurde angeführt: Eigenverantwortliche Leitung mit Einfluss auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Erklärung vom 24.11.2021 zog der BF2 im Wege der rechtsfreundlichen Vertretung den verfahrenseinleitenden Antrag auf Zulassung zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z 1 AuslBG zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zu A) Behebung wegen Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages: Erfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: Mit Erklärung vom 24.11.2021 zog der BF2 im Wege der rechtsfreundlichen Vertretung den verfahrenseinleitenden Antrag auf Zulassung zu einer Beschäftigung als Schlüsselkraft gemäß § 12b Z 1 AuslBG zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Zu A) Behebung wegen Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages: Erfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 15.04.2021 wurde für die am XXXX geborene russische Staatsangehörige XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführerin) bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX als zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte“ gemäß § 41 Abs. 2 Z 3 NAG (Studienabsolvent als Schlüsselkraft) gestellt. Dem Antrag angeschlossen war einerseits eine Arbeitgebererklärung der XXXX (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 15.04.2021 wurde für die am XXXX geborene russische Staatsangehörige XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführerin) bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX als zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte“ gemäß § 41 Abs. 2 Z 3 NAG (Studienabsolvent als Schlüsselkraft) gestellt. Dem Antrag angeschlossen war einerseits eine Arbeitgebererklärung der XXXX (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 15.04.2021 wurde für die am XXXX geborene russische Staatsangehörige XXXX (im Folgenden: Drittbeschwerdeführerin) bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX als zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot-Karte“ gemäß § 41 Abs. 2 Z 3 NAG (Studienabsolvent als Schlüsselkraft) gestellt. Dem Antrag angeschlossen war einerseits eine Arbeitgebererklärung der XXXX (im ... mehr lesen...