IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Hason über die Beschwerde des Herrn D. R., vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. K., pA Firma E. GmbH, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den … Bezirk, vom 26.9.2016, Zahl: MBA … - S 1700/15, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem AVRAG, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.05.2017 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG §7g Abs1AVRAG §7g Abs2AVRAG §7i Abs2aAVRAG §7i Abs3
Rechtssatz: Hinsichtlich der Nichtvorlage der Unterlagen liegt hier ein Gesamtkonzept vor, das in sachlicher und zeitlicher Einheit steht, sodass nach der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur um ein fortgesetztes Delikt handelt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Rotter über die Beschwerde des Herrn R. F., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 30.05.2016, Zl. MBA … - S 22716/16, betreffend Übertretungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, nach durchgeführter Verhandlung zu Recht e r k a n n t: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde hinsichtlich der... mehr lesen...
VerwaltungsgerichtWien 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38600 Telefax: (43 01) 4000 99 38600 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ:VGW-041/068/548/2016-26 Wien, 15.3.2016 M. F. Geschäftsabteilung: B IM NAMEN DER REPUBLIK ! Das Verwaltungsgericht Wien e r k e n n t durch seinen Richter Ma... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2016 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVRAG §7g Abs2AVRAG §7i Abs1AVRAG §7i Abs3VStG §9 Abs1VStG §31 Abs1VStG §32 Abs2
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Vorlage von Lohnunterlagen ist als akzessorisch zu der anlastbaren Verwaltungsübertretung der Unterentlohnung zu betrachten. Was somit für den Tatbestand der Unterentlohnu... mehr lesen...