Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.05.2017Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AVRAG §7g Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Nichtvorlage der Unterlagen liegt hier ein Gesamtkonzept vor, das in sachlicher und zeitlicher Einheit steht, sodass nach der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur um ein fortgesetztes Delikt handelt.
Schlagworte
Lohnunterlagen; Verweigerung der Einsichtnahme; fortgesetztes Delikt; Vorsatz; einheitlicher Willensentschluss; zeitlicher ZusammenhangAnmerkung
VwGH v. 12.09.2017, Ra 2017/11/0223; ZurückweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2017:VGW.041.037.9117.2016Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017