Norm: AVRAG §2f ABGB §1157 ABGB §1298 AVRAG § 2f heute AVRAG § 2f gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 ABGB § 1157 heute ABGB § 1157 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. N... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AAngG §6AVRAG §2fKollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXI Z6
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung liegt vor, wenn aus ihr der Auszahlungsbetrag und dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei erkennbar sind. Entscheidungstexte 9 ObA 60/90 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 9 ObA 60/90 Veröff: EvBl 1990/115 S 532 ... mehr lesen...
Norm: KollV für das Güterbeförderungsgewerbe ArtXI Z6AVRAG §2f
Rechtssatz: Die Bestimmung, die den Beginn des Laufes der Verfallfrist an die Ausfolgung der ordnungsgemäßen Lohnabrechnung knüpft, verfolgt den Zweck, dass dem Dienstnehmer durch die Ausfolgung einer Abrechnung Klarheit darüber verschafft werden soll, welche Leistungen der Dienstgeber berücksichtigt hat. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Dienstnehmer für die Geltendmachung von den in d... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2fKollV im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe Pkt6 litbKollV im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe Pkt6 lite
Rechtssatz: Die Unterlassung der Aufgliederung des dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Betrages in einem Grundbezug und in das Überstundenpauschale steht der Annahme einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung nicht entgegen, wenn die Parteien ein Überstundenpauschale vereinbart haben und bei Beendigung der Tätigkeit auf d... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2fEGZPO ArtXLII IHEStG 1972 §78EStG 1972 §79KollV für das Gütergewerbe ArtXV
Rechtssatz: Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine sogenannte "Nettolohnvereinbarung", besteht eine Rechnungslegungspflicht des Arbeitgebers im Sinne des Art XLII EGZPO; der Arbeitgeber muß die von ihm vereinbarungsgemäß zu tragende Lohnsteuer in einer "Auf - Hundert - Rechnung" dem Nettolohn hinzurechnen und von dem sich danach ergebenden Bruttolohn di... mehr lesen...
Norm: AVRAG §2fEGZPO ArtXLII IDa
Rechtssatz: Der rechnungslegungsberechtigte Auftraggeber hat Anspruch auf eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Rechnung; die bloße Überlassung der Belege zur Einsicht genügt nicht (OGH 07.12.1881, GlU 8580). Das Fehlen eigener Aufzeichnungen und von Belegen kann den Rechnungslegungspflichtigen nicht von der Rechnungslegungspflicht befreien. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §786AVRAG §2fEO §354 IB1EO §354 VAEGZPO ArtXLII IDa
Rechtssatz: Die urteilsmäßige Verpflichtung zur Rechnungslegung ist erfüllt, wenn eine formell vollständige Rechnung gelegt wurde. Der darüber hinaus bestehende Anspruch auf vollständige und wahrheitsgemäße Rechnungslegung kann - abgesehen von der Möglichkeit der Klage auf Eidesleistung nach Art XLII EGZPO - prozessual nicht erzwungen werden, sondern berechtigt nur zur Erhebung von ... mehr lesen...