Norm
AVRAG §2fRechtssatz
Die Unterlassung der Aufgliederung des dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Betrages in einem Grundbezug und in das Überstundenpauschale steht der Annahme einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung nicht entgegen, wenn die Parteien ein Überstundenpauschale vereinbart haben und bei Beendigung der Tätigkeit auf dieses verwiesen wurde. Ob der Inhalt der Lohnabrechnung richtig ist, ist aber für die Frage des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064422Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2018