Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1968 bis 30. 6. 1986 bei der D***** N***** W***** GmbH (im Folgenden „D*****" genannt) beschäftigt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1970 wurde er zum Geschäftsführer bestellt und übte diese Tätigkeit bis zum Übertritt in die Pension am 30. 6. 1986 aus. Mit Einzelvertrag vom 1. 1. 1970 wurde dem Kläger durch die D***** ein monatlicher Pensionszuschuss, zuletzt in Höhe von EUR 4.091,12 brutto, zugesichert, wobei im Mai und Oktober eines jeden Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Griechenland stammende Kläger studierte zunächst von 1958 bis 1974 Bauingenieurwesen mit der Studienrichtung Wirtschafts-Bauwesen. Seit 17. 3. 1986 stand er als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Er vollendete am 21. 3. 2003 sein 65. Lebensjahr. Der Kläger weist etwas mehr als 15 Beitragsjahre bei der Sozialversicherung auf und hat daher Anspruch auf Alterspension, allerdings in einem seinen Beitragsmonaten entsprechenden, u... mehr lesen...
Begründung: Zur Aktivlegitimation des antragstellenden Gemeinderverbandes und zur Passivlegitimation der Antragsgegner kann auf den den Parteien bekannten Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 4. Juni 2003, 9 ObA 260/02d-7, verwiesen werden. Zu I. Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrags, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P***** als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war das Steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden. Der von der Gemeinde betriebene Kindergarten bot ein nur beschränktes Betreuungsangebot, weshalb die Anmeldungen zurückgingen. Da sich die Gemeinde auf Grund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten außer Stande sah, den Kinder... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177EGV Maastricht Art189EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050 Art1 Abs1 litcEWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050 Art3 Abs1
Rechtssatz: I. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Gesellschaft mit beschr... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Absatz 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereiches gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen anbr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum - die nunmehrige Beklagte - wurde am 17. Juni 1999 nach mehrjähriger Schließung für die Besucher wieder eröffnet. Mit 1. Jänner 2000 erlangte die Beklagte als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes Rechtspersönlichkeit. Die drei Kläger schlossen mit der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, gemäß § 4 VBG 1948 Dienstverträge ab. Das Dienstverhältnis des Erstklägers begann auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dienstverhältnisse zwischen Musikschullehrern und Gemeinden des Landes Tirol unterliegen weder dem Landesvertragslehrergesetz BGBl Nr 172/1966 noch dem Tiroler Vertragsbedienstetengesetz. Die Revisionswerberin weist auch zutreffend darauf hin, daß vor der Übernahme durch die Stadt Hall ihr privatrechtliches Dienstverhältnis zum Verein "Musikschule H*****" den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unterlag. Aufgrund eines... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EGV Maastricht Art189 Abs3EG Amsterdam Art249EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050Tir MusikschulG §5Tir MusikschulG §12
Rechtssatz: Die Tiroler Musikschullehrer, die vordem bei Gemeindemusikschulen oder Vereinsmusikschulen beschäftigt waren, die auf Grund des Tiroler Musikschulgesetzes vom Land beziehungsweise einer Gemeinde übernommen worden sind, können sich mangels Umsetz... mehr lesen...
Begründung: Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beiden im
Spruch: genannten Gewerkschaften (Cerny in Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz ArbVG II 55) gegenüber den kollektivvertragsfähigen Antragsgegnern (§ 7 ArbVG) das im
Spruch: genannte Feststellungsbegehren, welches jeweils für mindestens drei in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu den Antragsgegnern stehende Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 1. 1. 1988 in Kraft getretenen Gesetz über eine Wissenschaftliche Landesakademie für Niederösterreich, LGBl 5100-0, errichtete das Land Niederösterreich eine Wissenschaftliche Landesakademie als eine Einrichtung öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Krems an der Donau. Dieser wurden folgende Aufgaben (§ 1) zugewiesen: a) Prüfung und Koordinierung aller Förderungen von Forschungsvorhaben durch das Land Niederösterreich, b) Förderung der Weiterentwic... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1EWG-RL 77/187 - Betriebsübergangsrichtlinie 177L0187
Rechtssatz: Der EuGH und die neue RL 98/50/EG des Rates vom 29.6.1998 verneinen einen Betriebsübergang nur dann, wenn die Übertragung von Verwaltungsaufgaben im Zuge einer strukturellen Neuordnung der öffentlichen Verwaltung oder von einer Behörde auf eine andere erfolgt. Daher fallen Betriebsübergänge zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts in den Anwendungsbereich des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewie... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Nach aktueller europarechtlicher Rechtsprechung (Danmols - EuGHSlg 1985, 2639; Bork - EuGHSlg 1988, 3057) ist der Arbeitnehmerbegriff im Rahmen der Betriebsübergangsrichtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteil... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187
Rechtssatz: § 3 Abs 1 AVRAG findet auch auf Lehrverhältnisse Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 193/98t Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 193/98t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110830 Dokument... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 177LO187
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte im AVRAG arbeitsrechtliche Bestimmungen, die "für weitgehend alle Gruppen von Arbeitnehmern gelten sollen," zusammenfassen und den Geltungsbereich dieses EG-Anpassungsgesetzes möglichst weit fassen, weil die EG-Richtlinien auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind (Hier: Ausbildungsverhältnisse von Lehrlingen). ... mehr lesen...