Entscheidungsgründe: Seit 1. 6. 2005 existiert zwischen dem klagenden Betriebsrat und der Beklagten eine Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG, die Bestimmungen über eine formelle Ermahnung, eine mündliche Verwarnung, eine schriftliche Verwarnung sowie über die Verjährung (Tilgung) mündlicher und schriftlicher Verwarnungen enthält. Der von der Kündigung durch die Beklagte betroffene Arbeitnehmer war ab 15. 4. 2004 bei der Beklagten als Busfahrer beschäftigt. Am 22. 1. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Kläger ist der für die Beklagte gewählte Betriebsrat für den Flugdienst. Der klagende Betriebsrat begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, die vom Kläger vertretenen Arbeitnehmer - insbesondere durch Anfragen, ob diese auf die Einhaltung der Transitzeiten außerhalb der in BV B3 geregelten Fälle teilweise oder zur Gänze verzichten - zur Verrichtung von Diensten anzuhalten, die gegen die in § 36 des Kollektivvertrags der Beklagten - für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. 10. 1997 schlossen der Vorstand der Zweitbeklagten und der klagende Zentralbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Errichtung einer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung durch den Beitritt zu einem von der Erstbeklagten und der Nebenintervenientin gebildeten Konsortium. In dieser Betriebsvereinbarung erklärt sich der Arbeitgeber bereit, für seine Arbeitnehmer als Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Sozialversicherung eine zu... mehr lesen...
Begründung: Zur Zurückweisung: Die Antragstellerin hat nach dem Antrag noch zwei weitere Schriftsätze vom 22. 7. 2003 und 13. 8. 2003 mit umfangreichem Vorbringen und zahlreichen Beilagen eingebracht. Dieses weitere Vorbringen wurde teilweise, soweit es neue Rechtsgründe betrifft, bereits mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 3. 12. 2003 zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Antragstellerin andererseits auch im Einzelnen detailliert umschrieben aufgefordert, hinsich... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42ArbVG §90
Rechtssatz: Die in der Betriebsversammlung sich konstituierende Belegschaft kann dem Betriebsrat keine verbindlichen Anordnungen geben. Weisungen einzelner Mitarbeiter an den Betriebsrat sind rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 8 ObA 52/03k Entscheidungstext OGH 24.06.2004 8 ObA 52/03k European Case Law Identifi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 4. 1986 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt. Zum 31. 3. 1993 wurde sie von der Beklagten gekündigt. Gegen diese Kündigung brachte der Betriebsrat Bord der Beklagten am 4. 1. 1993 zu 23 Cga 1/93x des Erstgerichtes die Kündigungsanfechtungsklage ein. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 21. 6. 2000 vereinbarten die Parteien des Anfechtungsprozesses im Hinblick auf Vergleichsgespräche Ruhen des Verfahrens. I... mehr lesen...
Begründung: Beim beklagten Energieversorgungsunternehmen bestanden verschiedenste Arten der Pensionszusagen und Pensionsformen. Insbesondere gab es eine aus dem Jahr 1976 stammende Pensionsregelung, der nach 25 % der Mitarbeiter über eine rechtsverbindliche Pensionszusage verfügten. Das waren jene ab der Verwendungsgruppe IV (und höher) im Ausmaß von 80 % des letzten ruhegeldfähigen Bruttomonatsbezuges. Bei diesen Pensionszusagen bestand auch keine Widerrufsmöglichkeit, während... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beschäftigte Vertragsbediensteten Martina D***** und Gertraud K***** zunächst in der Wäscherei des Altenpflegeheimes M*****. Als Teile dieser Arbeiten an einen externen Betrieb vergeben wurden, verringerte sich der Personalbedarf in der Wäscherei. Unter der Bedingung, daß keine Änderung (Verminderung) des Entgelts der beiden Vertragsbediensteten erfolgen werde, wurden diese mit Zustimmung des Betriebsrates mit Wirkung vom 1.3.1993 in den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcArbVG §90ZPO §1 Ah3
Rechtssatz: Der Betriebsrat ist nicht der (gesetzliche) Vertreter der Belegschaft oder einzelner Arbeitnehmer in Bezug auf deren privatrechtliche Ansprüche; er ist daher, wenn ein eigener privatrechtlich rechtsbegründeter Akt nicht vorliegt, mangels Aktivlegitimation zur Geltendmachung solcher Ansprüche nicht berechtigt (Feststellung der Entgeltfortzahlungspflicht, wenn die Arbeitnehmer durch Teilnahme an eine... mehr lesen...
Die klagende Partei ist der Betriebsrat des Betriebes "Bau und Maschinenhof S der Österreichischen Bundesforste" in E. Sie begehrt die Feststellung der Verpflichtung des Betriebsinhabers, der beklagten Partei Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, allen Arbeitnehmern mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr das Entgelt fortzuzahlen, wenn die Arbeitnehmer durch Teilnahme an einer Betriebsversammlung an der Arbeitsleistung verhindert sind. In der Begründung: geht die klage... mehr lesen...