Norm
ArbVG §42Rechtssatz
Die in der Betriebsversammlung sich konstituierende Belegschaft kann dem Betriebsrat keine verbindlichen Anordnungen geben. Weisungen einzelner Mitarbeiter an den Betriebsrat sind rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119229Im RIS seit
24.07.2004Zuletzt aktualisiert am
29.11.2016