Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. November 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei als verantwortlicher Beauftragter der A AG mit dem Sitz in WN dafür verantwortlich, dass am 8. September 2004 um 10.30 Uhr in der Filiale der A AG in F folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten worden seien: 1) Der Notausgang neben der Flaschenrückgabe im Verkaufsraum ins Freie sei durch Lagerungen (es folgt die nähere Beschrei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Beim Begriff Arbeitsstätte handelt es sich sich um die Orte in den Gebäuden des Unternehmens und/oder Betriebs, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind, einschließlich jedes Ortes auf dem Gelände des Unternehmens und/oder Betriebs, zu dem Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (E 22. Ok... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsstättenV 1998 §17 Abs1 Z1;ArbeitsstättenV 1998 §18 Abs3;ASchG 1994 §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Schon aus der Definition des Begriffs der Arbeitsstätte in § 19 Abs. 1 AschG 1994, aber auch verstärkt durch die Wortfolge "in seinem gesamten Verlauf bis zum Endausgang" in § 17 Abs. 1 Z. 1 ArbeitsstättenV 1998 ist klar, dass sich die Bestimmu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsstättenV 1998 §1 Abs1;ASchG 1994 §19 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Durch die in § 19 Abs. 1 ASchG 1994 enthaltene Definition der Arbeitsstätte iVm § 1 Abs. 1 ArbeitsstättenV 1998 ist zu ersehen, dass der Begriff Arbeitsstätte für den Bereich des ASchG 1994 und der ArbeitsstättenV 1998 ausschließlich iSd in § 19 Abs. 1 ASchG 1994 enthaltenen Um... mehr lesen...
Die Behörde erster Instanz erließ gegen die Mitbeteiligte das Straferkenntnis vom 24. Juli 2003, dessen Spruchpunkt 2. lautet: "Sie" (= die Mitbeteiligte) "sind als verantwortliche Beauftragte der B AG mit Sitz in W dafür verantwortlich, dass am 03. April 2003 in der B-Filiale in B folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten wurden: ... 2) Obwohl als Arbeitsräume nur Räume verwendet werden dürfen, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind und Lich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §19 Abs1 Z1;ASchG 1994 §20 Abs1;ASchG 1994 §22 Abs1;ASchG 1994 §22 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 19 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 1 und § 22 Abs 1 und Abs 6 ASchG 1994 ergibt sich klar, dass die Bestimmungen für Arbeitsstätten auch für Arbeitsräume gelten, solange für letztere nicht ausdrücklich etwas anderes normiert ist. ... mehr lesen...
I. 1. Die Beschwerdeführerin nahm am 23. September 1978 als Arbeitnehmerin an einem Betriebsausflug mit ihrem Arbeitgeber und sechs weiteren Personen teil. Die Belegschaft benützte bei ihrer Vergnügungsfahrt einen pferdegezogenen landwirtschaftlichen Anhänger, der keine der sonst üblichen Sicherheitsvorkehrungen für Personentransporte aufwies und bei dem lediglich durch Bretter, die über die Ladefläche gelegt wurden, Sitzplätze geschaffen worden waren. Der Anhänger hatte überdies... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ADNSchV §1 Abs1 idF 1962/032;ADNSchV §1 Abs2;ADNSchV §105 Abs1 idF 1962/032;ADNSchV §107 Abs3;ADNSchV §108 Abs8;ASchG 1972 §1 Abs1;ASchG 1972 §1 Abs2;ASchG 1972 §1 Abs5;ASchG 1972 §18 Abs1;ASchG 1972 §19 Abs1;ASchG 1972 §19 Abs5;ASchG 1972 §33 Abs1 Z10;ASchG 1972 §7 Abs1;ASchG 1972 §7 Abs3;
Rechtssatz: § 1 Abs 1, Abs 2 und Abs 5, § 7 Abs 1 und Abs 3, § 18 Abs 1 sowie § 19 Abs ... mehr lesen...