Begründung: Die Erblasserin, die britische Staatsangehörige Dr. Erika C***** hatte keinen Wohnsitz in Österreich; ihr letzter Wohnsitz war in England. Sie hinterließ den Witwer Keith Brian C***** und die Kinder Michael Robert und Bettina Anne. Die Erblasserin ernannte in ihrem Testament vom 9. März 1994 ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Für den Fall, dass dieser nicht dazu in der Lage oder willens sein sollte, ernannte sie ihre Kinder zu Testamentsvol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der durch die ZVN 1983 eingeführte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Verbandsklagen gemäß § 83c JN hat die Zuständigkeitsregelung des früheren § 23 UWG übernommen und damit die bis dahin für die genannten Streitigkeiten bestehenden unterschiedlichen Regelungen über die örtliche Zuständigkeit zusammengefasst. Gemäß § 83c JN ist in diesen Streitigkeiten gegen Personen, d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin deren Privatleben und Intimsphäre erörtert wird, insbesondere wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin die Behauptung aufgestellt wird, sie sei geistig behindert, auf dem Entwicklungsstand eines achtjährigen Kindes, und/oder Behauptungen ähnlichen Inhalts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin und/oder deren Adoptivschwester Maria K. behauptet wird, daß Maria K. wie ein wildes Tier im Garten gehalten wurde, während der Rest der Familie drinnen im Warmen saß, eine mögliche Mitwisserschaft der Adoptivkinder bestehen könne oder die Klägerin nicht verkraftet ha... mehr lesen...
Norm: JN §87JN §99 Abs3
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 87 Abs 1 JN setzt - ebenso wie der nach § 99 Abs 3 JN - nicht voraus, daß der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Entscheidungstexte 4 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 538/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...
Norm: JN §87
Rechtssatz: Eine inländische Niederlassung setzt Geschäftssitz oder Berufssitz im Inland oder qualifizierte Gesellschafterstellung in einer inländischen Personenhandelsgesellschaft voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 524/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 1 Ob 524/92 2 Ob 15/00w Entscheidungstext OGH 23.11.2000 2... mehr lesen...
Norm: JN §87
Rechtssatz: Eine Niederlassung im Sinn des § 87 Abs 1 JN ist ein Erwerbsunternehmen im weitesten Sinne. Entscheidungstexte 1 Ob 524/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 1 Ob 524/92 2 Ob 15/00w Entscheidungstext OGH 23.11.2000 2 Ob 15/00w Auch European Case La... mehr lesen...
Norm: AußStrG §23 Abs2JN §87
Rechtssatz: Die Beteiligung des Gesellschafters an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist nicht so anzusehen, als ob der Gesellschafter eine Niederlassung im Inland hätte. Entscheidungstexte 1 Ob 524/92 Entscheidungstext OGH 11.11.1992 1 Ob 524/92 2 Ob 15/00w Entscheidungstext OGH 23.11.2000... mehr lesen...
Norm: JN §87KO §63
Rechtssatz: Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach § 63 Abs 1 KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in § 63 Abs 2 KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über § 87 JN idF ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §87
Rechtssatz: Die Behauptung der beklagten Partei an einem Ort eine Betriebsstätte zu haben, eröffnet dem Kläger, für den die Unrichtigkeit der Behauptung der beklagten Partei nicht erkennbar war, die Möglichkeit, dort gemäß § 87 JN seine Klage einzubringen. Entscheidungstexte 2 Ob 598/84 Entscheidungstext OGH 28.08.1984 2 Ob 598/84 ... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "A-Zeitung". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", die Zweitbeklagte Komplementärin der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines am 13. Feber 1977 in der steirischen Mutationsausgabe der "B-Zeitung" veröffentlichten, nach Ansicht der Klägerin mehrfach gegen §§ 1, 2 UWG verstoßenden Artikels des Chefredakteurs Georg N auf Unterlassung und Urteils... mehr lesen...
Norm: JN §83cJN §87UWG §23
Rechtssatz: Für eine Niederlassung im Sinne des § 23 Satz 1 UWG (und des § 87 JN) genügt das Bestehen einer nach ihrer äußeren Einrichtung auf Dauer berechneten, vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten Abteilung, die im wesentlichen unter selbständiger Leitung steht, zu selbständigem Handeln im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist und auf diese Weise, wenngleich häufig in nur sehr eingeschränktem Umfang, Mittelp... mehr lesen...
Der Kläger begehrt mit der beim Landes- als Handelsgericht Linz eingebrachten Klage von dem in Wien wohnhaften Beklagten die Herausgabe von Furnieren. Er stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf die Bestimmung des § 87 JN. Er brachte hiezu vor, der Beklagte habe in Linz eine Betriebsstätte. Der Beklagte wendete bei der ersten Tagsatzung die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein. Der Erstrichter wies die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit zurück. Di... mehr lesen...
Norm: HGB §105HGB §128JN §87JN §88
Rechtssatz: Der Gesellschafter kann wegen seiner Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei einem für Klagen gegen die Gesellschaft gegebenen Gerichtsstand nur dann belangt werden, wenn dieser Gerichtsstand unabhängig von seiner Eigenschaft als Gesellschafter auf Grund sonstiger Zuständigkeitsbestimmungen auch für seine Person gegeben ist. Als solcher Gerichtsstand könnte der Gerichtsstand des Erfü... mehr lesen...
Norm: JN §87 a
Rechtssatz: Die im § 87 a JN geforderten urkundlichen Nachweisungen sind an keine Formalitäten gebunden. Entscheidungstexte 7 Ob 532/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 7 Ob 532/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0046610 Dokumentnummer JJR_19551207_OGH0002_0070OB... mehr lesen...
Die Klägerin betreibt eine Brauerei in E. Die Beklagten haben im Jahre 1951 je zur Hälfte das Eigentum der Liegenschaft EZ. 180 des Grundbuches S. erworben. Auf dieser Liegenschaft ist das Gewerbe für das Gasthaus "X" radiziert. Pächterin des Gasthauses ist derzeit Katharina U. Die Klägerin hat schon im Jahre 1940 mit dem Voreigentümern der Liegenschaft Josef und Josefa N. einen Bierlieferungsvertrag auf die Dauer von 15 Jahren geschlossen; von diesem Vertrag, der nicht intabuliert is... mehr lesen...
Norm: JN §87
Rechtssatz: Die Verpachtung eines Unternehmens ist keine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des § 87 Abs 1 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 177/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 1 Ob 177/54 Veröff: SZ 27/98 4 Ob 1547/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 4 Ob 1547/95 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte von einer ausländischen Schiffahrtsgesellschaft, die im Inland eine Zweigniederlassung hat, bei dem für die Zweigniederlassung zuständigen Gericht den Rückersatz der von ihm am 3. September 1938 bei der Zweigniederlassung für fünf Schiffspassagen bezahlten Fahrpreise, da von den Schiffspassagen, wie sich erst nachträglich infolge der besonderen Verhältnisse ergab kein Gebrauch gemacht werden konnte. Die beklagte Partei wendete die örtliche Unzuständigkeit ein, da a... mehr lesen...
Eine Gläubigerin des Gemeinschuldners beantragte bei dem für den Masseverwalter zuständigen Bezirksgericht wegen einer Masseforderung Exekution. Das Erstgericht gab dem Antrage statt. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes wegen örtlicher Unzuständigkeit auf und überwies die Sache an das für den Gemeinschuldner zuständige Bezirksgericht. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei nicht Folge. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Kläger und Beklagter sind offene Gesellschafter der Firma H. D. & Co. in Innsbruck. Kläger wohnt in Innsbruck, Beklagter in Wien. Die beim Landesgericht Innsbruck eingebrachte Klage auf Auflösung der Gesellschaft wurde vom Rekursgericht in Abänderung der erstrichterlichen Entscheidung wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Begründung: Der offenen Handelsgesellschaft "X-Pap... mehr lesen...
Norm: JN §75JN §87
Rechtssatz: Die Klage auf Auflösung einer OHG kann am Sitze der Gesellschaft nur erhoben werden, wenn der beklagte Gesellschafter dort wohnt. Entscheidungstexte 2 Ob 216/48 Entscheidungstext OGH 07.07.1948 2 Ob 216/48 Veröff: SZ 21/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0046556 ... mehr lesen...
Norm: JN §87JN §99
Rechtssatz: Eine ausländische Versicherungsgesellschaft, die eine Repräsentanz im Inlande hat, kann auch beim Gerichte des Sitzes einer ständigen Vertretung (Vermittlungsagentur) belangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 7/26 Entscheidungstext OGH 12.01.1926 1 Ob 7/26 Veröff: SZ 8/12 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: JN §87
Rechtssatz: Stationen von Privateisenbahnen sind, soweit es sich um Ansprüche aus Rechtsgeschäften handelt, die sich auf diese Niederlassungen beziehen, als Niederlassungen im Sinne des § 87 JN anzusehen. Entscheidungstexte 2 R 63/19 Entscheidungstext OGH 30.04.1919 2 R 63/19 Veröff: SZ 1/31 European Case Law Ident... mehr lesen...