Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde ist Wegehalterin der Conventgasse in Friesach, einer öffentlichen Straße, die sich in der Natur als grasbewachsener Feldweg darstellt. Verbotstafeln, die auf die mangelnde Eignung zum Befahren mit LKW hinweisen, waren vor dem 25. April 1988 nicht aufgestellt. Die K*** beauftragte den Kläger mit der Errichtung einer Kabeltrafostation in der Conventgasse. Im Zuge der Bauarbeiten fuhr am 25.April 1988 ein beim Kläger beschäftigter Fahrer mit ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. Mai 1974 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung der Grundstückseigentümerin Amalia Hirt gemäß § 2 ForstG die Bewilligung, den nördlichen Teil ihres Grundstückes 1171/1 KG Premstätten bei Vasoldsberg - das damals auch noch die Flächen der nunmehrigen Grundstücke 1171/6 und 1171/7 umfaßte - im Ausmaß von etwa 1,15 ha der Holzzucht zu entziehen und in landwirtschaftliche Nutzfläche umzuwandeln. Diese Bewilligung sollte erlöschen, sofern die... mehr lesen...
Norm: EO §388JN §7a Abs4 letzter Satz
Rechtssatz: Bei der Einvernahme von Auskunftspersonen im Verfahren über eine während eines Rechtssteites beantragte EV geht es um die Behandlung des Sicherungsantrages und nicht um eine Verhandlung in der Hauptsache iSd § 7 a Abs 4 letzter Satz JN; es kann daher in einer derartigen vom Vorsitzenden des Senates (§388 EO!) abgehaltenen Einvernahmetagsatzung zu keiner stillschweigenden Einzelrichtereinigung ko... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 9. November 1977, 18 Vr 1471/73-123, wurde festgestellt, daß dem Kläger für die durch die Anhaltung vom 29. September 1973, 9 Uhr, bis 24. März 1974, 9 Uhr, und vom 10. Oktober 1974, 1.45 Uhr, bis 20. Dezember 1974, 24 Uhr (Verwahrungs- bzw. Untersuchungshaft), sowie vom 21. Dezember 1974 bis 5. August 1977 (Strafhaft) und für die Verurteilung durch das Geschwornengericht am Sitze des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. Okto... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs3JN §7a Abs4ZPO §477 D2a
Rechtssatz: Der Einzelrichter ist von der Entscheidung in Amtshaftungsstreitigkeit jedenfalls - auch bei diesbezüglicher Parteieneinigung - ausgeschlossen. Ein diesbezüglicher Mangel bildet eine in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmende Nichtigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 30/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 30/79 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs3JN §7a Abs4
Rechtssatz: In der Gerichtsbarkeit in Amtshaftungssachen ist die Höhe des Streitwertes kein Kriterium für die Gerichtsbesetzung. Entscheidungstexte 1 Ob 30/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 30/79 Veröff: RZ 1980/33 S 171 = SZ 52/153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs1JN §7a Abs3JN §7a Abs4JN §104
Rechtssatz: Mit der Klage eines Vormundes auf Übergabe der in Pflege befindlichen Kinder wird nicht ein vermögensrechtlicher Anspruch erhoben, noch betrifft er die im § 7 a Abs 3 JN aufgezeigten Streitigkeiten. Gemäß § 7 Abs 1 JN hat über eine solche Klage der Senat zu entscheiden. Die vom Kläger vorgenommene Bewertung des Streitgegenstandes ist sowohl für die Frage der sachlichen Zuständigkeit als ... mehr lesen...