RS OGH 1982/10/12 2Ob562/82

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Veröffentlicht am 12.10.1982
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Norm

EO §388
JN §7a Abs4 letzter Satz

Rechtssatz

Bei der Einvernahme von Auskunftspersonen im Verfahren über eine während eines Rechtssteites beantragte EV geht es um die Behandlung des Sicherungsantrages und nicht um eine Verhandlung in der Hauptsache iSd § 7 a Abs 4 letzter Satz JN; es kann daher in einer derartigen vom Vorsitzenden des Senates (§388 EO!) abgehaltenen Einvernahmetagsatzung zu keiner stillschweigenden Einzelrichtereinigung kommen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 562/82
    Entscheidungstext OGH 12.10.1982 2 Ob 562/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005164

Dokumentnummer

JJR_19821012_OGH0002_0020OB00562_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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