Norm
EO §388Rechtssatz
Bei der Einvernahme von Auskunftspersonen im Verfahren über eine während eines Rechtssteites beantragte EV geht es um die Behandlung des Sicherungsantrages und nicht um eine Verhandlung in der Hauptsache iSd § 7 a Abs 4 letzter Satz JN; es kann daher in einer derartigen vom Vorsitzenden des Senates (§388 EO!) abgehaltenen Einvernahmetagsatzung zu keiner stillschweigenden Einzelrichtereinigung kommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005164Dokumentnummer
JJR_19821012_OGH0002_0020OB00562_8200000_001