Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Erstgerichts vom 31. Oktober 2006 seit 1. Jänner 2006 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 405 EUR für seinen Sohn verpflichtet. Am 25. Mai 2009 beantragte der Vater die Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung um 155 EUR monatlich auf 250 EUR monatlich. Er sei seit 1. April 2009 arbeitslos und beziehe nur ein monatliches Nettoeinkommen von 1.329,81 EUR. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag im Wesentlichen mit d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte nach § 143 ABGB von ihrem volljährigen Sohn, dem Antragsgegner, ab 1. 1. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 750 EUR. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese, von der Antragstellerin zur Gänze angefochtene Abweisung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Die Antragstellerin beantragte nach „§ 508 ZPO“... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige strebte im Verfahren erster Instanz die Verpflichtung des Vaters zur monatlichen Unterhaltsleistung von 300 EUR statt bisher 152,61 EUR monatlich ab 1. 4. 2010 an. Das Erstgericht gab dem Antragsbegehren statt und verpflichtete den Vater, die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beiträge binnen 14 Tagen, die in Hinkunft fällig werdenden Unterhaltsbeträge bis zum fünften eines jeden Monats im Vorhinein zu Handen des Jugendwohlfahrtsträge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters von zuletzt 400 EUR auf 810 EUR für die Zeit vom 1. 5. 2008 bis 30. 4. 2009 und auf 900 EUR ab 1. 5. 2009. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Vater einen „außerordentlichen“ Revisionsrekurs, den das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorlegte. Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die zuletzt mit 450 EUR festgesetzte monatliche Unterhaltspflicht des Vaters für die Zeit vom 1. 3. bis 30. 6. 2008 auf 531 EUR, für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 7. 2008 auf 582 EUR und ab 1. 8. 2008 auf 521 EUR. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Vater einen „außerordentlichen“ Revisionsrekurs, den das Erstgericht dem Oberst... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs war der Vater der Minderjährigen verpflichtet, für den mj Hubert und die mj Sabine monatliche Unterhaltsbeträge von jeweils 295 EUR und für die mj Sonja von 210 EUR ab 1. 9. 2004 zu leisten. Im Jahr 2007 beantragten die Kinder, den Vater rückwirkend ab 1. 12. 2004 sowie laufend zu höheren Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten; an laufendem monatlichem Unterhalt begehrte der mj Hubert 942,50 EUR, die mj Sabine 802,50 EUR, und die mj S... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war bis 30. 6. 2006 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 177 EUR für alle drei mj Kinder verpflichtet. Seit 1. 7. 2006 beträgt die monatliche Unterhaltsverpflichtung 154 EUR für Randa und je 132 EUR für Saher und Dina. Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters, seine monatlichen Unterhaltsleistungen ab 1. 7. 2005 für Randa auf 80 EUR und für Saher und Dina auf je 60 EUR herabzusetzen, für die Zeit vom 1. 7. 2005 bis 30. 9. 2006 zurück und für die Zei... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Unterhaltsherabsetzungsantrag des Vaters. Er war zuletzt zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 423 EUR verpflichtet und beantragte dessen Herabsetzung auf 170 EUR ab 1. 8. 2006. Das Erstgericht setzte im dritten Rechtsgang die Unterhaltsbeiträge des Vaters für die Zeit vom 1. 8. 2006 bis 31. 12. 2006 auf monatlich 244 EUR, für die Zeit vom 1. 1. 2007 bis 31. 8. 2007 auf 251 EUR, und für die Zeit ab 1. 9. 2007 auf 202 EUR herab. Da... mehr lesen...