Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Senat teilt die verfassungsmäßigen Bedenken der Revisionsrekurswerberin gegen die bisherige Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0005066; RS0005090; RS0001900 [T 1]) zur Zuständigkeitsregelung des § 387 Abs 1 EO, von der auch das Rekursgericht ausgeht, nicht. Bei dieser zwingenden (Zechner, Sicherungsexekution und Einstweilige Verfügung Rz 1 zu § 387 EO) Zuständigkeit handelt es sich nämlich um eine spezielle Attraktionszus... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) begehrte aufgrund einer Wechselbürgschaft den Zuspruch von 218.018,50 Euro sA und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die Behauptung, Wien sei nach der Wechselurkunde Zahlungsort der Wechselschuld. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagter) habe einen Blankowechsel als Wechselbürge unterfertigt. Im Übrigen beantragte die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen eines beim Erstgericht, einem Gerichtshof erster Instanz, anhängigen Prozesses, mit dem die klagende und nunmehr betreibende Partei einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch, verbunden mit einem Veröffentlichungsbegehren, geltend macht, beantragte diese auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Unterlassungsbegehrens. Nachdem das begehrte Verbot antragsgemäß erlassen worden war, beantragte sie wiederum beim Erstgericht die... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs1JN §44 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, wonach eine (sachliche oder örtliche) Unzuständigkeit jedenfalls einen Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO bildet, ist nicht für alle Verfahren, in denen gemäß § 41 Abs 3 JN die Zuständigkeitsprüfung von Amts wegen vorzunehmen ist, in gleichem Maße zutreffend. Entscheidungstexte 8 Ob 240/99y Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer am 27.8.1996 beim Erstgericht überreichten Klage ua die Feststellung der Nichtigkeit (Klagebegehren: "Der Vertrag ...... ist nichtig") des zwischen ihr (hinsichtlich ihres 1/3 Anteiles) und ihren beiden Geschwistern (hinsichtlich der weiteren je 1/3 Anteile) und den Beklagten am 23.6.1996 geschlossenen Kaufvertrages betreffend Teile des Grundstückes 71/1, sowie die Grundstücke 71/2 und 126 der EZ ***** aus verschiedenen Gründen (Willens... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen ausländischen Exekutionstitel (deutscher Notariatsakt) am 11.2.1997 für vollstreckbar (ON 2) und bewilligte gleichzeitig der betreibenden Partei die Fahrnis- und die Forderungsexekution nach § 294a EO (ON 1). Beim Verpflichteten hatte die betreibende Partei eine Adresse im 13.Wiener Gemeindebezirk angegeben. Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen auslän... mehr lesen...
Norm: EO §82EO §84aZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs3
Rechtssatz: Erteilt ein örtlich unzuständiges Gericht die Vollstreckbarerklärung und bewilligt gleichzeitig Fahrnisexekution und Forderungsexekution, so sind diese Exekutionsbewilligungen anläßlich der Aufhebung des Beschlusses des Erstgerichtes durch das Rekursgericht und Überweisung der Exekutionssache gemäß § 44 JN an das örtlich zuständige Gericht nicht aufrechtzuerhalten. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Erlassung einstweiliger Vorkehrungen durch unzuständiges Gericht. Entscheidungstexte 6 R 138/95 Entscheidungstext OLG Wien 09.01.1996 6 R 138/95 mehr lesen...
Mit dem vor dem Kreisgericht Steyr zu 2 Cg 263/69 abgeschlossenen Vergleich vom 6. April 1970 verpflichtete sich die Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin), dem damaligen Beklagten Franz S - dessen Verwandtschaftsverhaltnis zu ihr nicht näher angegeben war, die sich aber gegenseitig im Verfahren als Tochter und Vater, Franz S die Antragsgegnerin überdies als auch nach ihm erbberechtigt bezeichnet hatte - gegenüber, zur Sicherung eines vereinbarten Leibrentenver... mehr lesen...
Norm: JN §44 Abs3
Rechtssatz: § 44 Abs 3 JN schafft nur eine Zuständigkeit des an sich unzuständigen Gerichtes für provisorische Sicherungsmaßnahmen. Entscheidungstexte 3 Ob 129/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 129/74 4 Ob 530/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 530/95 Beisatz: Nach dieser Bestimmung könne... mehr lesen...
Norm: EntmO §8EntmO §12 Abs1JN §44 Abs3
Rechtssatz: Die Unzuständigkeit des Gerichtes zur Entmündigung macht die Bestellung eines vorläufigen Beistandes nicht nichtig. Entscheidungstexte 6 Ob 196/60 Entscheidungstext OGH 13.07.1960 6 Ob 196/60 3 Ob 537/82 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3 Ob 537/82 ... mehr lesen...
Der Kläger brachte beim Arbeitsgericht Voitsberg die Klage auf Bezahlung verschiedener Entgeltsforderungen in der Höhe von 16.712.66 S ein und verband damit den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch Verwahrung beweglicher Sachen der Beklagten, Veräußerungs- und Verpfändungs- sowie Drittverbot. Das Erstgericht bewilligte die einstweilige Verfügung. Aus Anlaß des Rekurses der beklagten Partei hob das Rekursgericht die einstweilige Verfügung und das vorausgegangene... mehr lesen...
Norm: EO §51EO §382 Abs1 Z5EO §387JN §44 Abs3
Rechtssatz: Wird die Unzuständigkeit des Gerichtes, das die Exekution oder das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung bereits eingeleitet hat, wahrgenommen, so hat dieses Gericht in jeder Lage des Verfahrens seine Unzuständigkeit auszusprechen und die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen, doch bleiben die bereits vollzogenen Exekutionsakte oder Sicherungsmaßnahmen und die bere... mehr lesen...