Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. November 2009 bestellte die Beklagte neuerlich bei der für die Klägerin tätigen Handelsvertreterin, die ein Auftragsformular ausfüllte. Dieses enthält wieder den Hinweis auf den Erfüllungsort... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 14. April 1992 vor dem Standesamt Toulouse (Frankreich) die Ehe. Zuvor hatten sie am 26. 11. 1991 vor einem Notar in Albi (Frankreich) einen Ehevertrag geschlossen, mit welchem nach Artikel 1536 bis 1541 des französischen Code Civil der eheliche Güterstand der unbeschränkten Gütertrennung vereinbart wurde. Als Ehewohnung diente eine im Eigentum der Beklagten stehende Wohnung in Seefeld. Die Ehe wurde am 22. 9. 1999 aus dem Alleinverschulden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer aus drei Grundstücken bestehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet von Villach. Der Flächenwidmungsplan der Stadt hatte die Grundstücke dieser Liegenschaft als "Bauland Wohngebiet" ausgewiesen. Mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt vom 29. 11. 1974 wurde für diese Grundstücke die Sonderwidmung "Bundesschule" festgelegt. Dieser Beschluss wurde mit dem am 24. 3. 1975 in der Kärntner Landeszeitung kundgemachten Bescheid der Kärntner Landesre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Gesetz vom 30. Jänner 1937 über das Verfahren in Binnenschifffahrtssachen DRGBl I S 97/1937 und die Vierte Verordnung vom 26. Juni 1941 zu dessen Durchführung stehen nach wie vor als Bundesrecht in Geltung. Das wird nunmehr auch durch § 1 iVm Pkt. 94. 02. 05 und 94. 02. 05/001 des Anhangs des 1. BRBG BGBl I 191/1999 verdeutlicht (siehe zur Rsp vor dem 1. BRBG SZ 65/80). Jenes Gesetz gilt nach dessen § 1 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2
Rechtssatz: Eine teleologische Reduktion der Regelung des § 104 Abs 2 Satz 2 JN auf "Zwangsgerichtsstände" entzöge der Bestimmung jeden Anwendungsbereich, kann sich doch die Frage einer Prorogation bei einem gesetzlichen Zwangsgerichtsstand gar nicht mehr stellen. Entscheidungstexte 1 Ob 45/00z Entscheidungstext OGH 22.02.2000 1 Ob 45/00z ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem zunächst bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller als ehemaliger Mieter der Wohnung *****, von der Antragsgegnerin als ehemaliger Vermieterin dieses Objektes die Bezahlung von S 308.500,-- als Ersatz von Aufwendungen, die er zur wesentlichen Verbesserung gemacht habe und die über die Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen seien. Der Antragsteller habe das Bestandobjekt am 1.3.1991 zurückgestellt, am selben Tage seien von ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2 AKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Die nach § 14 Abs 1 KSchG zulässige Änderung der sachlichen Zuständigkeit kann niemals die Zuständigkeit eines vom Verbraucher entfernter gelegenen Gerichtes als es bei Anwendung der gesetzlichen Zuständigkeitsnormen der Fall wäre, bewirken. Entscheidungstexte 5 Ob 538/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 5 Ob 538/94 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, ihr stehe aus einem von ihr vermittelten Auftrag zur Generalreparatur und Modernisierung einer Karossenpresse bei der tschechischen Firma Skoda Automobil AG ein Provisionsanspruch gegen die beklagte Partei zu. Sie habe auf Grund des mit der beklagten Partei abgeschlossenen Alleinvertriebsvertrages vom 31.1.1991 die Provision nach Maßgabe der geleisteten Anzahlung mit DM 19.683,-- in Rechnung gestellt, aber keine Zahlung erhalten. Für ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten mit der am 12.2.1991 eingebrachten Klage "vorenthaltenen Lohn" in Höhe von S 20.000 netto sA. Sie sei seit 9.2.1989 bei der Beklagten als Reinigungsfrau beschäftigt und am 3.9.1990 ungerechtfertigt entlassen worden. In der Tagsatzung vom 2.5.1991 brachte die Klägerin vor, daß sie bei Beginn des Dienstverhältnisses von der Beklagten eine Zimmer-Küche-Wohnung gemietet und hiefür eine Ablöse von 20.000 S bar erlegt habe. Diese Summ... mehr lesen...
Norm: ASGG §38 Abs1JN §104 Abs2 H
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des streitigen (außerstreitigen) Rechtsweges ist aber in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft von Amts wegen wahrzunehmen. Eine Verletzung der Grenzen des streitigen Rechtsweges bewirkt Nichtigkeit; § 104 Abs 3 JN und § 38 Abs 1 ASGG sind auf die Wahrung des streitigen Rechtsweges nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 9 Ob... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2 D
Rechtssatz: Haben die Streitteile ohne jede Einschränkung die Zuständigkeit eines Gerichtes für "etwaige Streitigkeiten" (aus dem von ihnen geschlossenen Kaufvertrag) vereinbart, so gestattet dies eine Einschränkung der getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung etwa auf Ansprüche auf Vertragserfüllung nicht. Der Wortlaut dieser Vereinbarung kann vielmehr nur dahin aufgefaßt werden, daß die Parteien alle Streitigkeiten im Auge ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter Zahnbehandlungsarbeiten zu bezahlen, die Erstbeklagte 112 679.50 S samt Anhang, die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand mit der Erstbeklagten 41 254 S samt Anhang. Der Kläger behauptete das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 88 Abs 1 JN. Die Beklagten beantragten, die Klage zurückzuweisen, in eventu das Klagebegehren abzuweisen. Sie führten "zu der anlä... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2 G
Rechtssatz: Eine unverzichtbare Unzuständigkeit im Sinne des § 104 Abs 2 JN ist auch dann anzunehmen, wenn die Anrufung des GH 1.Instanz nur im Hinblick auf den Streitwert der Rechtssache ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 733/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 733/78 Veröff: EvBl 1979/105 S 325 1 O... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2ZPO §239 Abs2 FZPO §240 Abs1ZPO §441ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Auch die testamentarisch angeordnete Schiedsgerichtsklausel ist auf Grund der Einrede zu berücksichtigen. Die Geltendmachung der (heilbaren) Unzuständigkeit erst in einer fortgesetzten Verhandlung (vor dem Bezirksgericht) ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 171/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 O... mehr lesen...
Die Streitparteien haben am 4. Oktober 1931 in der Pfarrkirche in M. (Italien) nach röm.-kath. Ritus geheiratet. Die Ehe wurde in den standesamtlichen Registern des Standesamtes der Gemeinde Montebelluna sub N 69 II Serie A/1931 eingetragen. Beide Streitteile sind italienische Staatsbürger; angeblich wohnt der Beklagte in Spital am Semmering. Klägerin begehrt beim Bezirksgericht Mürzzuschlag mit der Behauptung, sie sei im Zeitpunkt der Eheschließung geisteskrank gewesen, die Feststell... mehr lesen...