Gründe: Gegen die Jugendlichen Marco S*****, Alban G***** und Ardian G***** wurde vom Landesgericht Korneuburg mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 11. August 2005 zum AZ 421 Ur 45/05g die Voruntersuchung „wegen §§ 127 ff, und 136 StGB" eingeleitet. Die Beschuldigten standen im dringenden Verdacht, in Gänserndorf und anderen Orten eine Vielzahl von Diebstählen, teilweise durch Einbruch, im gemeinsamen Zusammenwirken begangen und ein Mofa unbefugt in Gebrauch genommen zu haben... mehr lesen...
Norm: JGG §29JGG §31StPO §55 AStPO §56StPO §58
Rechtssatz: Eine Regelung für den Fall der Verwirklichung einer Straftat durch mehrere Jugendliche mit gewöhnlichen Aufenthalten in Sprengeln verschiedener Gerichte findet sich im Jugendgerichtsgesetz nicht. Gemäß § 31 JGG sind in einem solchen Fall die allgemeinen Vorschriften für das Strafverfahren heranzuziehen und demzufolge die Konnexitätsregeln der §§ 55 ff StPO anzuwenden (WK² JGG§ 29 Rz 9).... mehr lesen...
Norm: JGG §31JGG 1988 §29JGG 1988 §34 Abs1StPO §51StPO §55 AStPO §56StPO §58
Rechtssatz: Wenn die spezielle Zuständigkeitsregelung der §§ 29 und 34 Abs 1 JGG zum Tragen kommt, ist das Zuvorkommen eines anderen Gerichtes kompetenzrechtlich bedeutungslos. Entscheidungstexte 15 Nds 56/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Nds 56/95 11 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18. 12. 1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs.1 lit.b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13. 12. 1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr. Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urtei wurde der am 10.Juli 1970 geborene - seit 16 Jahren in Österreich lebende - türkische Staatsangehörige Ali K*** - abweichend von der auf das Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB lautenden Anklage - der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.Feber 1988 in Neuda durch Entzünden eines gepreßten Rohstoffballens (aus... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §31 ffJGG 1961 §36 Abs2StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Seit dem Inkrafttreten des JGG 1988 gilt die Ausschließung des Untersuchungsrichters von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung (§ 68 Abs 2 StPO) auch für das Jugendstrafverfahren. Entscheidungstexte 14 Os 54/89 Entscheidungstext OGH 17.05.1989 14 Os 54/89 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §31JGG 1961 §41
Rechtssatz: Über Beschwerden im Verfahren wegen bedingter Entlassung eines von einem Jugendschöffengericht verurteilten Täters (bzw über den Widerruf einer solchen), entscheidet das OLG in einer Versammlung von drei Richtern, da es sich um keine Erziehungsmaßnahme nach dem § 2 JGG 1961 handelt. Entscheidungstexte 10 Os 286/62 Entscheidungstext OGH 11.09... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §20 Abs2JGG 1949 §31
Rechtssatz: Unter erwachsener Person im Sinne des § 31 JGG ist eine im Zeitpunkte der Einleitung des Verfahrens erwachsene Person zu verstehen. Eine abgesonderte Führung der Verfahren hat somit auch dann zu erfolgen, wenn etwa der Mittäter des Jugendlichen zur Zeit seiner Beteiligung an der Tat selbst jugendlich war, jedoch noch vor Einleitung des Strafverfahrens des achtzehnten Lebensjahr überschritten hat. ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §31StPO §153
Rechtssatz: Auf Grund der zwingenden Vorschrift des § 31 JGG kann ein Jugendlicher im Strafverfahren gegen mitbeschuldigte Erwachsene vor dem Untersuchungsrichter nur als Zeuge vernommen werden. Seine noch dazu richtigerweise unter ausdrücklichem Vorhalt des § 153 StPO abgelegte Aussage ist daher nach den §§ 197, 199 lit a StG zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Os... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §31
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 31 JGG, wonach im Falle einer Beteiligung von jugendlichen und erwachsenen Personen an einer strafbaren Handlung das Strafverfahren gegen die jugendlichen abgesondert zu führen ist, ist zwingend und läßt keine Ausnahme zu. Entscheidungstexte 5 Os 266/31 Entscheidungstext OGH 13.03.1931 5 Os 266/31 Veröff: SSt XI/19 ... mehr lesen...