Norm: JGG 1988 §9 Abs1JGG 1988 §14
Rechtssatz: Die wiederholte Beteiligung an ohne jeden Anlaß aus purem Rowdytum bandenmäßig inszenierten Überfällen auf Parkbesucher schließt aus spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen (§§ 9 Abs 1 und 14 JGG) eine vorläufige Einstellung des Strafverfahrens durch das Gericht aus. Entscheidungstexte 11 Os 157/96 Entscheidungstext OGH 17.12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem noch am gleichen Tag in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 13. Dezember 1973, GZ. 7 E Vr 1385/73- 15, wurde (u.a.) der am 2. Oktober 1945 geborene Hilfsarbeiter Herbert A des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach § 157 (zweiter Deliktsfall) StG. schuldig erkannt und zu fünf Monaten Kerker verurteilt, wobei gemäß den § 1 und 2 BedVG. die Vollziehung dieser Freiheitsstrafe unter Bestimmung einer Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Mit Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichtes Schwaz vom 19. Februar 1975, GZ. U 1138/74-6, wurde die am 10. Dezember 1952 geborene Margarethe (Anna) A (nunmehr verehelichte B) des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB. schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme auf das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 4. Dezember 1974, GZ. 11 Vr 2685/74, gemäß § 265 StPO. (richtig: § 31 StGB., siehe § 323 Abs. 1 StGB.) zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe i... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14StPO §33 BeStPO §292
Rechtssatz: Gereicht die rechtskräftige Entscheidung über den Widerruf des bedingten Strafnachlasses dem Angeklagten im Sinne des § 292 StPO zum Nachteil und trat bis zum Ablauf der Probezeit kein Widerrufsgrund ein, so ist in der Sache selbst zu erkennen, daß die Strafe nachgelassen ist und als am Tage der Rechtskraft des Urteils verbüßt gilt (vgl SSt 31/55). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14StPO §265 Cc
Rechtssatz: Die Verurteilung eines Minderjährigen in zwei im Verhältnis des § 265 StPO stehenden Urteilen zu einer in summa ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe steht der Anwendung des § 14 JGG 1961 nicht entgegen, wenn der Minderjährige in dem späteren Urteil zu einer ein Jahr nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird. Entscheidungstexte 10 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §14
Rechtssatz: Nur wenn alle Voraussetzungen der Z 1 bis 3 des § 14 Abs 1 JGG 1961 vorliegen, daher auch eine freiheitsentziehende Maßnahme getroffen ist, kann eine bedingte Verurteilung nach dem § 14 JGG 1961 erfolgen. Die Anordnung der Bewährungshilfe ist aber keine solche Maßnahme. Durch den § 14 JGG 1961 wird die Anwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung 1949 nicht untersagt, sondern nur eine weitere Möglichkeit ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §14JGG 1961 §59 Abs1StPO §281 Z9 litb
Rechtssatz: Die disziplinäre Ahndung von vor dem 01.01.1962 begangenen Vergehen und Übertretungen nach § 14 JGG 1949 bleibt durch das Inkrafttreten des JGG 1961 unberührt. Das Zusammentreffen mit einem Verbrechen ist hierauf gleichfalls ohne Einfluß. Die gerichtliche Aburteilung solcher Vergehen und Übertretungen ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 9 lit b StPO behaftet (vgl SSt XXIV/81... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §14
Rechtssatz: Die Anhaltung in einer Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige wird auch durch einen kurzfristigen Urlaub in ihren Wirkungen nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 8 Os 420/59 Entscheidungstext OGH 09.12.1959 8 Os 420/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0088408 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §14
Rechtssatz: Die Anhaltung in einer Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige wird auch durch einen kurzfristigen Urlaub in ihren Wirkungen - insbesondere hinsichtlich der Disziplinarstrafgewalt des Vorstandes der Anstalt gemäß dem § 14 JGG 1949 - nicht unterbrochen. Entscheidungstexte 8 Os 343/59 Entscheidungstext OGH 02.10.1959 8 Os 343/59 Veröff: SSt XXX/95 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §14
Rechtssatz: § 14 JGG ist auch dann anwendbar, wenn der aus der Haft entsprungene Jugendliche die strafbare Handlung begeht, während er von Sicherheitsorganen (nicht Organen der Besserungsanstalt) in die Anstalt zurückgebracht wird. Entscheidungstexte 2 Os 358/50 Entscheidungstext OGH 22.01.1951 2 Os 358/50 Europea... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §12 Abs2JGG 1949 §14JGG 1961 §17JGG 1961 §48RJGG §2RJGG §7 Abs2RJGG §69StRegV allg
Rechtssatz: Die Anordnung von "Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln" (nach dem RJGG), soweit sie mit einer Verurteilung zu Jugendgefängnis nicht verbunden war, ist aus der "gerichtlichen Erziehungskartei" in das österreichische Strafregister aufzunehmen. Entscheidungstexte 2 Os 533/49 Ents... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §14
Rechtssatz: Die Erziehungsanstalt des Landes Wien in Eggenburg ist eine Besserungsanstalt im Sinne des § 14 JGG. Entscheidungstexte 5 Os 1134/33 Entscheidungstext OGH 24.11.1933 5 Os 1134/33 Veröff: SSt XIII/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0088410 Dokumentnummer... mehr lesen...