Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit einer am 16. November 2000 bei der Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck eingelangten Eingabe beantragte der Beschwerdeführer einen "Kostenbeitrag für Kuraufenthalt". Geplant war ein 21-tägiger Kuraufenthalt in Montegrotto Terme mit voraussichtlichem Termin "Feber bis März 2001". Unter "Diagnose, die den Kurantrag begründet" sind u.... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: GdBKUFG Tir 1998 §13 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das fortgesetzte Verfahren hält der Verwaltungsgerichtshof fest, dass es zutreffen mag, dass "nachhaltig" im Sinne von "fortwirkend" zu verstehen ist. Damit ist aber in Ansehung der hier interessierenden Frage der Nachhaltigkeit der zu erwartenden Besserung der G... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §33 Abs2;GdBKUFG Tir 1998 §13 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das fortgesetzte Verfahren hält der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Auffassung, eine Linderung der Schmerzsymptomatik stelle keine "Besserung der Gesundheit" im Verständnis der §§ 13 Abs. 1 bzw. 43 Abs. 1 Tir GdBKUFG 1998 dar, u... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol
Norm: GdBKUFG Tir 1998 §26 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §43 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs2;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs3 litb;GdBKUFG Tir 1998 §57 Abs3 litc;
Rechtssatz: Vorliegendenfalls war nicht von vornherein auszuschließen, dass der Beschwerdeführer mit seinem Antrag (auch) Leistungen aus der Unfallfürsorge ansprechen wollte, ja nicht einmal, dass damit eine Anzeige gemäß § 26 Abs... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §33 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §43;GdBKUFG Tir 1998 §13 Abs1;GdBKUFG Tir 1998 §43 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für das fortgesetzte Verfahren hält der Verwaltungsgerichtshof fest, dass nach dem Erkenntnis vom 21.4.1999, Zl. 98/12/0517, die Versetzung eines Beamten in den zeitlichen Ruhestand gemäß § 43 GdBG Innsbruck 1970 e... mehr lesen...