Norm: AußStrG 2005 §43AußStrG 2005 §94 Abs3EheG §55a
Rechtssatz: Auch nach § 94 Abs 3 AußStrG nF ist eine Zurücknahme des Scheidungsantrags nur bis zur formellen Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses möglich, das Eheband selbst bleibt aber bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsbeschlusses - somit bis zu dem erst durch diesen Zustellakt bewirkten Eintritt der materiellen Rechtskraft - aufrecht. Wird nach Verkündung des Scheidungsbeschlu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §224ABGB §897EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich bindet. Die Besonderheit des Scheidungsfolgenvergleichs liegt aber darin, dass er als solcher für den Fall der Ehesch... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §94 Abs3AußStrG §224
Rechtssatz: Die Wirkungslosigkeit des Scheidungsbeschlusses tritt bei Zurücknahme des Antrages auf Ehescheidung ex lege ein, auch wenn das Gericht den Beschluß nicht ausdrücklich aufhebt. Das Bedürfnis nach Rechtssicherheit spricht nur für die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit eines Ausspruches des Gerichtes über die Erklärung der Zurücknahme des Scheidungsantrages, sondern auch für die Notwendigkeit eines solch... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §224
Rechtssatz: Unter Rechtskraft im Sinne des § 224 AußStrG ist die formelle Rechtskraft zu verstehen. Entscheidungstexte 7 Ob 596/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 596/79 Veröff: ÖA 1983,19 = JBl 1980,551 ff 7 Ob 743/79 Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 743/79 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §2241.DVEheG §79 Abs2
Rechtssatz: Unter Rechtskraft im Sinne des § 79 Abs 2 der 1. DVEheG ist die formelle Rechtskraft nach § 411 ZPO zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 335/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 3 Ob 335/59 SZ 32/136 8 Ob 381/62 Entscheidungstext OGH 29.01.1963 8 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs31.DVEheG §81ZPO §416
Rechtssatz: Wenn im Ehescheidungsverfahren eine Partei nach der Verkündung des Scheidungsurteiles und nach dem im Anschluß daran von den Parteien erklärten Rechtsmittelverzicht, aber vor der Zustellung der Urteilsausfertigungen stirbt, ist das Scheidungsurteil wirkungslos geworden. Entscheidungstexte 1 Ob 408/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...