Norm
AußStrG 2005 §94 Abs3Rechtssatz
Wenn im Ehescheidungsverfahren eine Partei nach der Verkündung des Scheidungsurteiles und nach dem im Anschluß daran von den Parteien erklärten Rechtsmittelverzicht, aber vor der Zustellung der Urteilsausfertigungen stirbt, ist das Scheidungsurteil wirkungslos geworden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041706Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009