Norm: ZPO §528AußStrG §45AußStrG §62AußStrG §63
Rechtssatz: Hat daher das Gericht zweiter Instanz ein an den Obersten Gerichtshof gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn eine von einem absoluten Rechtsmittelausschluss erfasste Materie (hier: Belohnung eines Verlassenschaftskurators, Gebühren iSd § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG) betroffen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §508AußStrG §62AußStrG §63
Rechtssatz: Weist das Rekursgericht im Außerstreitverfahren eine Zulassungsvorstellung samt Revisionsrekurs mit der
Begründung: zurück, dass seine Entscheidung im Zwischenverfahren nach § 63 AußStrG wegen Unanwendbarkeit dieses Zwischenverfahrens nicht anfechtbar sei, ist dieser Beschluss bekämpfbar. Entscheidungstexte 3 Ob 34/09k Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §9AußStrG 2005 §62 B3AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Im Fall eines ziffernmäßig nicht bestimmten Begehrens im Sinne des § 9 Abs 1 AußStrG 2005 kann nicht geprüft werden, ob allenfalls ein 20.000 EUR nicht übersteigender Entscheidungsgegenstand und damit ein Fall des § 63 AußStrG vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 83/07p Entscheidungstext OGH 25.04.2007 3 Ob 83/07... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG idF WGN 1997 §14a Abs4ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4
Rechtssatz: Die Anfechtungsbeschränkung nach § 14a Abs 4 letzter Satz AußStrG kann - ebenso wie die nach § 508 Abs 4 letzter Satz ZPO - nicht dadurch umgangen werden, dass der Rechtsmittelwerber erklärt, den mit einem Antrag nach § 14a Abs 1 AußStrG gemäß Abs 2 dieser Bestimmung verbundenen ordentlichen Revisionsrekurs für den Fall, dass das Rekursgericht seinen Zula... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG §13 Abs1 Z2AußStrG §13 Abs4AußStrG §14 Abs5AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs4AußStrG §14a Abs5
Rechtssatz: Da der Entscheidungsgegenstand insgesamt S 260.000,-- nicht überstieg und das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig ist, konnte der Erlagsgegner, wie sich aus den Bestimmungen der §§ 13 Abs 4, 14 Abs 5 und 14a A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 AAußStrG §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 DAußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §63
Rechtssatz: Die Verspätung eines "außerordentlichen Revisionsrekurses" gegen eine Entscheidung im Streitwertbereich des § 14 a AußStrG, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, führt in Anbetracht von § 11 Abs 2 AußStrG nicht zur Zurückweisung durch das Gericht erster Instanz... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs2ZPO §84 Abs3 IZPO §474 Abs2
Rechtssatz: Stellt der Rechtsmittelwerber keinen Antrag nach § 14a Abs 1 und 2 AußStrG, sondern bringt er einen "außerordentlichen" Revisionsrekurs ein, so hat das Erstgericht das Rechtsmittel (sofort) dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen (4 Ob 73/98h). Voraussetzung ist allerdings, dass das Rechtsmittel Ausführungen darüber enthält, warum der Rechtsmittelwerb... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG idF WGN 1997 §13a Abs1 Z2AußStrG idF WGN 1997 §14aAußStrG idF WGN 1997 §16 Abs2 Z2 DMRG §37 Abs3 Z18aAußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §69 Abs3
Rechtssatz: Im Streitwertbereich des § 14a AußStrG sind Rechtsmittel gegen Entscheidungen, gegen die nach dem Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist, nur dem Gericht zweiter Instanz (sofort), nicht aber dem Obersten Geri... mehr lesen...