Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 D1AußStrG §187EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Gegen die Versagung der Genehmigung eines Scheidungsfolgenvergleichs steht jedem Elternteil das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 112/02b Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 112/02b Veröff: SZ 2002/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 DABGB §273aAußStrG §187
Rechtssatz: Ist ein vom Betroffenen beziehungsweise dessen Sachwalter geschlossener Vertrag genehmigungsbedürftig, dann hat diese Genehmigung durch das Gericht schriftlich in Form eines Beschlusses zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 88/02a Entscheidungstext OGH 30.04.2002 1 Ob 88/02a ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §187EheG §55a
Rechtssatz: Die Protokollierung eines Vergleiches im Ehescheidungsverfahren gemäß § 55a EheG ersetzt nicht dessen pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Entscheidungstexte 2 Ob 568/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 568/92 1 Ob 98/97m Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 98/97m Auch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §187
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht hat keine Möglichkeit, ohne gesetzliche Grundlage aus Gründen des Wohls der minderjährigen Kinder in die Rechte dritter Personen einzugreifen. Die Eltern der Kinder sind berechtigt, über die in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft Verfügungen zu treffen. Entscheidungstexte 2 Ob 729/86 Entscheidungstext OGH 13.01.1987 2 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §232ABGB §233AußStrG §187
Rechtssatz: Beurkundet der abschließend für den Vergleichsgegenstand funktionell zuständige Pflegschaftsrichter einen über einen solchen Gegenstand vor ihm abgeschlossenen Vergleich, beinhaltet diese Beurkundung auch die erforderliche pflegschaftsbehördliche Genehmigung dieses Vergleiches (vgl hiezu SZ 25/327). Entscheidungstexte 5 Ob 669/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §282 AAußStrG §187
Rechtssatz: Zur Frage, nach welchen Kriterien bei Erteilung oder Ablehnung einer Prozeßermächtigung vorzugehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 296/68 Entscheidungstext OGH 23.01.1969 1 Ob 296/68 4 Ob 579/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 579/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §187 ffAußStrG 2005 §133 Abs4
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann in die Rechte Dritter nicht unmittelbar eingreifen. Es hat sich darauf zu beschränken, dem Vermögensverwalter, wenn dies notwendig sein sollte, die notwendigen Aufträge zu geben, Genehmigungen und Ermächtigungen zum Vorgehen (gegen die Miteigentümerin und Mitgesellschafterin) zu erteilen. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resulti... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §187
Rechtssatz: Das Anerkenntnis der Kosten des Erbenmachthabers durch die erblasserische Witwe als Vormünderin enthebt das Vormundschaftsgericht nicht von der notwendigen Prüfung der Forderung. Entscheidungstexte 1 Ob 43/63 Entscheidungstext OGH 08.05.1963 1 Ob 43/63 NZ 1964,136 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 GABGB §177 Abs1 Satz2 BABGB §233 CABGB §863 LAußStrG §187AußStrG §188
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung muß, um wirksam zu sein, nicht schriftlich erfolgen. Die §§ 187, 188 AußStrG enthalten nur Ordnungsvorschriften. Es genügt unter Umständen eine mündliche, telephonische oder stillschweigende Genehmigung, die sich in schlüssigen Handlungen des Gerichtes ausdrückt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CAußStrG §1 B3bAußStrG §187
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht ist bei Verträgen Pflegebefohlener nicht Partei, es schließt das Rechtsgeschäft nicht namens des Pflegebefohlenen. Seine Aufgabe ist zu entscheiden, ob das beantragte oder abgeschlossene Rechtsgeschäft pflegschaftsbehördlich zu genehmigen ist. Überschreitet es diesen Aufgabenkreis, so liegt Nichtigkeit vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §187AußStrG §188ABGB §154 GABGB §233 CABGB §863 LABGB §865
Rechtssatz: Eine konkludente Genehmigung eines Vertrages durch das Pflegschaftsgericht gibt es nicht. Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages muss ausdrücklich (in Beschlussform) erfolgen (Heinrichshof). Entscheidungstexte 1 Ob 786/53 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 786/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CABGB §863 LAußStrG §187
Rechtssatz: Aus dem bloßen Wissen des Gerichtes von dem Bestehen eines Vertrages in Ansehung von Mündelgut kann keine stillschweigende vormundschaftsbehördliche Genehmigung geschlossen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 107/50 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 2 Ob 107/50 1 Ob 160/57 Entschei... mehr lesen...