Norm: ABGB §231 AußStrG §107 Abs3 Z1 ABGB § 231 heute ABGB § 231 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 231 gültig von 01.01.2002 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ABGB § 231 gültig von 01.07... mehr lesen...
Norm: ABGB §231 AußStrG §107 Abs3 Z1 ABGB § 231 heute ABGB § 231 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 231 gültig von 01.01.2002 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ABGB § 231 gültig von 01.07... mehr lesen...
Norm: AußStrG §107 Abs3 Z1 AußStrG § 107a heute AußStrG § 107a gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 107a gültig von 01.02.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG §107 Abs3
Rechtssatz: Auf Grundlage von § 181 ABGB kommen auch weitergehende Anordnungen als jene nach § 107 Abs 3 AußStrG in Betracht. So kann das Gericht etwa den Auftrag erteilen, mit dem Kind ärztliche Termine wahrzunehmen bzw mit ihm bestimmte Untersuchungen oder Therapíen zu absolvieren oder mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger in einer bestimmten Art und Weise in Kontakt zu bleiben. Voraussetzung dafür ist aber an... mehr lesen...
Norm: AußStrG §107 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Anordnung des verpflichtenden Besuchs einer Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung dient dazu, Vorbehalte der Eltern gegenüber diesem Instrument und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe zu überwinden und nicht Probleme zwischen den Eltern zu lösen. Es bedarf daher eines vertrauensvollen Rahmens zwischen dem Erziehungsberater und dem (einzelnen) Elternteil. E... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §107 Abs3AußStrG 2005 idF KindNamRÄG 2013 §107 Abs5
Rechtssatz: Im Verfahren über die Obsorge und die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr findet gemäß § 107 Abs3 AußStrG ein Kostenersatz nicht statt. Schadenersatzansprüche sind unter den Voraussetzungen des § 1295 Abs 2 ABGB denkbar, aber jedenfalls nur mit eigener Klage in einem Zivilprozess durchsetzbar, nicht im Rahmen des Pflegschaftsverfahrens. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §896GEG §2AußStrG §107 Abs3
Rechtssatz: Macht eine (ehemalige) Partei eines Außerstreitverfahrens hinsichtlich der von ihr nach § 2 GEG gezahlten Sachverständigengebühren eine Regressforderung gegen den (ehemaligen) Verfahrensgegner klagsweise geltend, mangelt es nicht an der Zulässigkeit des Rechtswegs. Meritorisch steht ihrem auf § 896 ABGB gestützten Rückgriff weder der Umstand der mangelnden Kostenersatzpflicht im entsprechenden ... mehr lesen...