Norm
ABGB §231Rechtssatz
Da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben beim Kindesunterhalt unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“ steht, muss der Elternteil die Kosten der Erziehungsberatung auf das Notwendigste reduzieren. Eine ohne verständlichen Grund gemachte Verbindlichkeit liegt vor, wenn auch eine kostenlose Erziehungsberatung durch eine spendenfinanzierte Beratungsstelle in Anspruch genommen hätte werden können.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen, Elternberatung, psychotherapeutische Behandlung, Unterhaltsbemessungsgrundlage, Abzugsfähigkeit, UnterhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134109Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022