Entscheidungsgründe: Die Mutter der am 16. 9. 1993 in Österreich geborenen Beklagten und der Kläger haben 1991 in der Türkei geheiratet. Beide waren türkische Staatsbürger. Mit Bescheid vom 18. 4. 2000 wurde dem Kläger, mit Bescheid vom 13. 7. 2000 der Mutter der Austritt aus dem türkischen Staatsbürgerschaftsverband bewilligt und gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Ihre Ehe wurde am 20. 9. 2000 im Einvernehmen geschieden. Mit seiner am 3. 6. 2002 eingebrachten, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da für die Minderjährige die Vermutung der Ehelichkeit sowohl nach türkischem Recht als auch nach § 138 Abs 1 ABGB besteht, woraus auch die Vaterschaft des Ehemannes der Mutter folgt, ist schon aus diesem Grunde einem Begehren auf Feststellung der Vaterschaft einer anderen Person im Sinne des § 164c ABGB der Boden entzogen. Die Vermutung der Ehelichkeit kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung in einem Ehelichkeits... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 22.3.1999 beim Erstgericht überreichten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass die Erstbeklagte nicht von ihm abstamme und sohin nicht der Ehe zwischen ihm und der Zweitbeklagten entstamme. Nach den Klagsbehauptungen sei die zwischen dem Kläger und der Zweitbeklagten am 25.9.1995 geschlossene Ehe am 26.3.1998 geschieden worden. Die beiden Beklagten seien österreichische Staatsbürgerinnen, während der Kläger die jugoslawische Staatsbürgerschaft hab... mehr lesen...
Norm: IPRG §21ABGB §138
Rechtssatz: Das Familienrecht sowohl für die Teilrepublik Serbien/engeres Serbien als auch für das autonome Gebiet Kosovo ist gegenüber dem österreichischen Recht (§ 138 ABGB) das für die Ehelichkeit günstigere (favor legitimationis). Nach diesen ausländischen Rechtordnungen ist eine Klage auf Bestreitung der Vaterschaft gegen das Kind und dessen Mutter als einheitliche Streitpartei zu richten. Anmerkun... mehr lesen...
Norm: IPRG §21
Rechtssatz: Diese Bestimmung erfasst die Rechtsfolgen über den Eintritt der ehelichen Abstammung und deren Anfechtung. Entscheidungstexte 7 Ob 527/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 7 Ob 527/96 3 Ob 229/07h Entscheidungstext OGH 19.12.2007 3 Ob 229/07h Vgl; Beisatz: Hier: Bestreitung der Abstammung von den person... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** A*****, vertreten durch Dr. Adalbert Laimer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. mj. E***** A*****, vertreten durch Dr. Ferdinand Bruckner, Rechtsanwalt in Korneuburg ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.10.1989 zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Klage bestreitet der Kläger die Ehelichkeit der am 24.12.1988 geborenen Beklagten mit der
Begründung: , er habe deren Mutter, seiner Ehefrau, innerhalb der vom 25.2.1988 bis 27.6.1988 laufenden Vermutungsfrist nicht beigewohnt. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger seit August 1989 von ihrer Geburt gewußt habe, nach dem hier zugrundezulegenden türkischen Recht für die Ehelichke... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 DIPRG §5IPRG §21
Rechtssatz: Zu den materiell - rechtlichen und kollisionsrechtlichen Bestimmungen der türkischen Rechtsordnung über die eheliche Abstammung (worunter auch die Bestreitung der ehelichen Geburt fällt). Entscheidungstexte 8 Ob 646/91 Entscheidungstext OGH 12.12.1991 8 Ob 646/91 Veröff: SZ 64/176 = ÖA 1992,128 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §5 Abs2IPRG §21
Rechtssatz: Die in § 21 IPRG ausgesprochene Verweisung auf das Personalstatut, im vorliegenden Fall auf eine fremde Rechtsordnung umfaßt im Sinne der ausdrücklichen Anordnung des § 5 Abs 1 IPRG auch die Verweisungsnormen dieser fremden Rechtsordnung, ist also eine Gesamtverweisung. Verweist diese fremde Rechtsordnung auf das österreichische Recht zurück, so sind gemäß § 5 Abs 2 IPRG "die österreichischem Sachnormen (R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloß am 9. Dezember 1972 vor dem Standesamt Stainz mit Christine G*** die Ehe (Familienbucheintrag Nr. 61/1972). Die Ehefrau hat am 1. April 1973 das beklagte Kind Stefan geboren. Die Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 4. Oktober 1983 zu Sch 31/83 geschieden. Am 20. Feber 1985 bestritt der geschiedene Ehemann der Mutter mit Klage die Ehelichkeit des Kindes. Er habe bis zum Sommer 1984 keine Bedenken gehabt, daß das Kind ni... mehr lesen...
Norm: IPRG §21
Rechtssatz: Für die Ehelichkeit günstiger ist dasjenige Recht, das deren Anfechtung eher ausschließt oder erschwert. Entscheidungstexte 3 Ob 544/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 544/86 Veröff: IPRE 2/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0076572 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 D4.DVEheG §9IPRG §21IPRG §50
Rechtssatz: Ist ein Kind ehelicher Abstammung vor dem 01.01.1979 geboren, gelten für die Bestreitung der Ehelichkeit noch die Kollisionsnormen der 4. DVEheG. Entscheidungstexte 1 Ob 613/81 Entscheidungstext OGH 01.07.1981 1 Ob 613/81 3 Ob 544/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 ... mehr lesen...