Norm: IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: Diese Ausnahmebestimmung kommt nur dann zum Tragen, wenn nach dem behaupteten Sachverhalt eine Scheidung nach dem sonst anzuwendenden Recht grundsätzlich ausgeschlossen ist, nicht aber schon dann, wenn das österreichische Recht leichtere Bedingungen für eine Scheidung vorsieht (Ablehnung von SZ 59/22). Entscheidungstexte 7 Ob 2110/96m Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: § 20 Abs 2 IPRG will nur eine Erleichterung der Scheidung der Ehe an sich, nicht aber die Erleichterung der Scheidung nach einem bestimmten Ehescheidungsgrund bewirken. Entscheidungstexte 7 Ob 700/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 700/89 Veröff: SZ 62/189 7 Ob 2110/96m Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...
Norm: IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: Immer wenn die geltend gemachten Scheidungsgründe nach dem durch das Ehewirkungsstatut berufenen Recht die Scheidung ausschließen, soll das Ersatzstatut des § 20 Abs 2 erster Fall IPRG eintreten. Auf diese Weise wird dem favor divortii entsprochen. Kennt das Recht des Ehewirkungsstatuts etwa nur eine Scheidung nach entsprechend langer Trennung der Ehegatten, währen das Personalstatut des klagenden Ehegatten bei E... mehr lesen...
Norm: IPRG §18 Abs1IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: Der Rückgriff auf das Scheidungsstatut nach § 20 Abs 2 IPRG ist nicht davon abhängig, daß erst alle Möglichkeiten der Leiter des § 18 Abs 1 IPRG durchlaufen worden wären (aM Schwimann, Grundriß 217; zutreffend Schwind, Kommentar 2.Auflage 192 FN 296). Entscheidungstexte 5 Ob 536/85 Entscheidungstext OGH 28.01.1986 5 Ob 536/85 Veröff:... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8 Abs3IPRG §20 Abs2
Rechtssatz: Sowohl nach der alten wie auch nach der neuen Rechtslage können auch Scheidungsgründe berücksichtigt werden, die das fremde Recht nicht kennt. (Klägerin ist ((auch)) österreichischer Staatsbürger). Entscheidungstexte 1 Ob 631/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 631/81 European Case... mehr lesen...