Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von vor der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarungen ist das Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heranzuziehen. Nach dem späteren tatsächlichen Scheidungsstatut ist dann nur zu beurteilen, inwieweit die in dem dann maßgeblichen Sachrecht vorgesehenen Scheidungsfolgen einer wirksamen Vereinbarung zu weichen haben. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7EheG §69 Abs3IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Wurde eine Ehe nach ausländischem Recht, welches nur eine Scheidung ohne Verschuldensausspruch kennt, geschieden und kommt auf den Unterhaltsanspruch österreichisches Recht zur Anwendung, steht dem bedürftigen Ehegatten analog § 69 Abs 3 EheG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Teil zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §19
Rechtssatz: Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, ist eine vor dem Inkrafttreten des IPRG (1.1.1979) geschlossene Ehe mangels einer davor bestehenden ausdrücklichen Regelung über das Ehewirkungsstatut daran anzuknüpfen, zu welcher Rechtsordnung die engste Beziehung und die meisten Anknüpfungspunkte bestanden haben. Mangels einer gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehepartner kommen als Anknüpfungspunkte deren g... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Besitzen Ehegatten nach dem Zerfall Jugoslawiens nicht mehr dieselbe Staatsbürgerschaft, bestimmt sich das Ehewirkungsstatut nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. gehabt haben. Entscheidungstexte 3 Ob 564/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 564/95 Veröff: SZ 68/182 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1IPRG §18IPRG §19
Rechtssatz: Bei dem vom IPRG nicht ausdrücklich erfaßten Verlöbnis ist nach dem Grundsatz der stärksten Beziehung anzuknüpfen. Für die Rechtsfolgen einer zu beurteilenden Verlöbnisauflösung ist analog §§ 18 bis 20 IPRG vorzugehen, die im allgemeinen auch für die Verlöbniswirkungen unter dem Gesichtspunkt der "stärksten Beziehung" passen. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Ob bei Anwendung ausländischen Rechtes der Scheidungsrichter gleichzeitig mit der Scheidung deren Folgen regelt (sogenannte Verbundzuständigkeit) oder ob dies einem eigenen Verfahren vorbehalten ist, bestimmt sich, da es sich um eine Frage der Zuständigkeit und damit des Verfahrensrechtes handelt, ausschließlich nach der lex fori. Entscheidungstexte 1 Ob 521... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20Jugoslawisches Eherecht allgJugoslawische ZPO allg
Rechtssatz: In der an die Stelle der ZPO 1956 getretenen neuen jugoslawischen ZPO 1976 (= Gesetz über das streitige Verfahren vom 24.12.1976, Amtsblatt 1977/4 S 212) ist der Abschnitt über das Verfahren in Ehesachen entfallen und es wird in der Übergangsbestimmung des Art 509 letzter Absatz darauf verwiesen, daß ab dem Zeitpunkt der Erlassung der neuen Ehegesetze durch die... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 Abs1IPRG §18
Rechtssatz: Keine Konkurrenz der Regelung des § 18 Abs 1 Z 1 IPRG mit der Generalklausel des § 1 Abs 1 leg cit, die im wesentlichen nur der Auslegung und Lückenfüllung dient. Entscheidungstexte 8 Ob 545/88 Entscheidungstext OGH 28.04.1988 8 Ob 545/88 Veröff: SZ 61/108 = EvBl 1989/28 S 119 9 ObA 24/94 Entsc... mehr lesen...
Norm: IPRG §9IPRG §18StbG §27
Rechtssatz: Eheschließung und Staatbürgerschaft nach iranischem Recht mit ausführlicher Darstellung. Entscheidungstexte 6 Ob 674/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 6 Ob 674/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077033 Dokumentnummer JJR_19871029_OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 IABGB §94IPRG §18
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 IPRG ist für den Unterhaltsanspruch einer Österreicherin zufolge des Wohnsitzes beider Ehegatten (Ehemann ist deutscher Staatsbürger) im Inland österreichisches Recht maßgeblich. Entscheidungstexte 6 Ob 548/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 6 Ob 548/79 Veröff: ZfRV 1980,220 (teilweise kritisch Schwind) ... mehr lesen...