Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin besitzt die thailändische Staatsangehörigkeit und ist mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet. Sie lebt mit dem gemeinsamen Kind, das die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, in Graz im gemeinsamen Haushalt. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin und Vater des Kindes verfügt über einen Wohnsitz sowohl in Graz (zusammen mit seiner Ehegattin und seinem Sohn) als auch in München. 2. Am 25. August 1992 beantragte die... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §8BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1FamilienlastenausgleichsG 1967 §2, §2a, §3VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden
untereinander durch die Versagung der Familienbeihilfe für eine
Ausländerin mangels Vorliegen der Anspruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (künftig: OBDK) vom 13. März 1989, ZBkd 81/88-9, wurde der Berufung des Kammeranwaltes gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 13. November 1987 teilweise Folge gegeben und Dr. M M für schuldig erkannt, er habe dadurch, daß er im Jänner 1984 als Gesellschafter der Fa. Dr. P-L &... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art18 Abs2 RAO §8 RAO §9 RL-BA 1977 §5 RL-BA 1977 §6
Leitsatz: Keine Bedenken gegen §§5, 6 RL-BA 1977 (Verbot der Ausübung
bestimmter Tätigkeiten durch Rechtsanwälte) im Hinblick auf den
Gleichheitssatz und §§8, 9 RAO; keine willkürliche Verhängung einer
Disziplinarstrafe wegen Übertretung dieses Verbotes
Rechtssatz: Keine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit dem im Instanzenzug - und zwar unter Beziehung auf §36 Abs2 Heeresdisziplinargesetz 1985, BGBl. 294/1985, (fortan: HDG 1985) - erlassenen Bescheid des Haftprüfungsorgans für den Militärkommandobereich Tirol vom 30. Jänner 1987, Z2/12-HPO-T/87, wurde der Grundwehrdiener Wehrmann M H wegen einer Pflichtverletzung nach §2 Abs1 HDG 1985 gemäß §42 Z4 HDG 1985 zur Disziplinarstrafe der Disziplinarhaft in der Dauer von vierzehn Tagen verurteilt. ... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzRAO §8HeeresdisziplinarG §29 Abs1 letzter Satz, §42 Z4, §66 Z3
Leitsatz: Zum (umfassenden) Begriff des Soldaten; durch §29
Abs1 letzter Satz HDG 1985 bewirkter Ausschluß von Rechtsanwälten
als Verteidiger im Kommandantenverfahren sachlich nicht
gerechtfertigt; Aufhebung der Bestimmung als gleichheitswidrig
In §42 Z4 vorgesehen freiheitsentziehende
Disziplinarsank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Feber 1985 wurde Dr. I G, Rechtsanwalt, der Verletzung der Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt, weil sie seit April 1973 als alleinige Geschäftsführerin der Hausverwaltung V K Gesellschaft m. b.H., deren Betriebsgegenstand auch Tätigkeiten umfaßte, die zu den befugten Aufgaben ein... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs3StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungRL-BA 1977 §5 erster SatzRL-BA 1977 §5 zweiter und dritter SatzRAO §8RAO §9RAO §20 litcAVG §37DSt 1872 §55e
Leitsatz: Verhängung eines Disziplinarstrafe; Bindung an ein privates
Unternehmen im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses ist mit der
"freien Rechtsanwaltsschaft" nicht vereinbar; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Kommandanten des Panzerstabsbataillons 9 des Bundesheeres vom 8. April 1983, Z 2708-3171/83, wurde - im Zuge eines gegen den Wehrmann E X anhängigen Disziplinarverfahrens - Anträgen des Disziplinarbeschuldigten (vom 9. März 1983) auf Zulassung des Rechtsanwaltes Dr. KZ als Verteidiger und auf bescheidmäßige Absprache über die Gewährung der Akteneinsicht nicht stattgegeben. 1.2.1. Der dagegen vom Disziplinarbeschuldigten ergriffenen Beru... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktHeeresdisziplinarG §46HeeresdisziplinarG §77RAO §8
Rechtssatz: Heeresdisziplinargesetz; Abweisung von Anträgen des Beschuldigten auf Zulassung eines Rechtsanwaltes als Verteidiger im Zuge eines Disziplinarverfahrens; Verletzung des Gleichheitsrechtes durch Unterstellung eines verfassungswidrigen Inhaltes, da Berechtigung zur Beiziehung ei... mehr lesen...