Entscheidungen zu § 7 Abs. 2 AO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/20 96/15/0047

Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 12. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand von S 68.101,-- an Vergnügungssteuer der W-GmbH (für den Zeitraum von August bis November 1993) und Nebenansprüchen von S 2.374,-- (Säumniszuschlag, Mahngebühr, Pfändungsgebühr, Gerichtskosten sowie Barauslagen) gemäß § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. Nr. 21/1962 (WAO), zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Abga... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.11.1997

RS Vwgh 1997/11/20 96/15/0047

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 2 Wr LAO normiert, daß sich persönliche Haftungen iSd § 5 Abs 1 Wr LAO auch auf Nebenansprüche erstrecken. § 5 Abs 1 Wr LAO erfaßt alle Personen, die nach den Abgabenvorschriften f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/28 93/11/0012

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. September 1992 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. September 1991 auf Bewilligung der Errichtung eines Zahnambulatoriums mit zwei Behandlungsstühlen an einem näher genannten Standort in Klagenfurt gemäß § 7 Abs. 2 lit. a der Kärntner Krankenanstaltenordnung, LGBl. Nr. 34/1978, "in der Fassung LGBl. Nr. 142/1991 (KAO)", mangels Vorliegens eines Bedarfes abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschlu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.1994

RS Vwgh 1994/6/28 93/11/0012

Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: KAO Krnt 1978 §11 Abs1 idF 1991/142;KAO Krnt 1978 §7 Abs2 lita idF 1991/142;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/11/0010 5 (hier: nach § 7 Abs 2 lit a und § 11 Abs 1 Krnt KAO 1978) Stammrechtssatz Wie dem Wortlaut des § 9 Abs 5 Vlbg SpitalG entnommen werden kann, ist bei der Beurteilung der Bedarfsfrage bei s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/26 91/17/0119

Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 22. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1987 bis 31. Jänner 1988 im Betrieb in W, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1993

RS Vwgh 1993/2/26 91/17/0119

Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs2;KO §72 Abs2;LAO Wr 1962 §5 Abs2;VergnügungssteuerG Wr 1963 §34 Abs4 idF 1986/035;
Rechtssatz: Beim Kostenvorschuß gemäß § 72 Abs 2 KO besteht weder eine gesetzliche Pflicht zur Leistung desselben durch die Abgabenbehörde noch auch eine gesetzliche Pfl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/22 91/14/0252

Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Komplementärin einer Kommanditgesellschaft war. Über das Vermögen beider Gesellschaften wurden am 29. Oktober 1986 der Ausgleich, am 23. Jänner 1987 der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Konkurse wurden am 14. Dezember 1987 aufgehoben, hinsichtlich der KG nach Verteilung des Massevermögens, hinsichtlich der GmbH mangels Kostendeckung. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1992

RS Vwgh 1992/4/22 91/14/0252

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers erstreckt sich gemäß § 7 Abs 2 BAO auch auf Nebenansprüche (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 547). Trifft einen Steuerpflichtigen somit die Haftung für die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung, so haftet er auch für den zugehörigen Säumniszuschlag (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1992

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