Norm: BAO §6BAO §7EStG 1972
Rechtssatz: Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer setzt kein Verschulden des Arbeitgebers voraus. Entscheidungstexte 14 ObA 80/87 Entscheidungstext OGH 17.06.1987 14 ObA 80/87 Veröff: RdW 1988,19 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS005... mehr lesen...
Norm: AO §3AO §7AO §8
Rechtssatz: Wenn im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz noch kein rechtskräftig bestätigter Ausgleich vorliegt, ist das Urteil gegen den Ausgleichsschuldner ohne Rücksicht auf das Ausgleichsverfahren zu fällen. Entscheidungstexte 5 Ob 691/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 691/80 1 Ob 510/82 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §1358BAO §6BAO §7EStG 1972 §82EStG 1988 §82KO §30KO §31
Rechtssatz: Arbeitnehmer und Arbeitgeber haften für die Steuerverbindlichkeit des Arbeitnehmers gemeinsam als Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber mit der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einzubehaltenden Lohnsteuer, gleichgültig ob er diese aus eigenem und unmittelbar kraft Gesetzes oder auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes abfüh... mehr lesen...
Norm: AO §7AO §27 Z1AO §53 Abs4
Rechtssatz: Das Wiederaufleben gestaltet die ganze ursprüngliche Ausgleichsforderung wieder so, wie sie vor dem Ausgleich bestanden hat. Die einzige Veränderung, welche auf der Forderung haften bleibt, ist ihre Umwandlung in eine Geldforderung, wenn sie nicht ohnedies eine solche war. Insbesondere können im Falle des Verzuges in der Erfüllung des Ausgleiches Verzugszinsen verlangt werden, da es sich um einen ex l... mehr lesen...
Norm: AO §7AO §8
Rechtssatz: Die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens wirkt ihrem Sinne nach gegen jedermann und zeitigt ihre Wirkungen auch ohne individuelle Kenntnis des einzelnen (SZ 27/281; EvBl 1964/232 S 328). Auch unverschuldete Unkenntnis des Inhalts der öffentlichen Bekanntmachung entschuldigt nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 67/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Obwohl der Kläger wußte, daß die Beklagte beabsichtigte, die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über ihr Vermögen zu beantragen, brachte er am 15. März 1966 die vorliegende Klage auf Zahlung von 21.829.19 S samt 9% Zinsen seit 18. März 1966 (Klagszustellungstag) ein. Die Beklagte beantragte am 9. März 1966 zu Sa .../66 des Handelsgerichtes Wien die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und führte die Forderung des Klägers mit 19.714.15 S im Vermögensverzeichnis unter den Passiven an. ... mehr lesen...
Norm: AO §7AO §8
Rechtssatz: Trotz Ausgleichseröffnung können Prozesse gegen den Schuldner anhängig gemacht und fortgesetzt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 317/66 Entscheidungstext OGH 14.10.1966 6 Ob 317/66 Veröff: SZ 39/169 = EvBl 1967/163 S 185 5 Ob 691/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 691/80 Beisatz: Bis z... mehr lesen...
Norm: ABGB §896BAO §7BAO §16
Rechtssatz: Rückgriffsrecht der Angehörigen des Unternehmens im Sinne des § 896 ABGB, soweit sie in Erfüllung ihrer Sachhaftung zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung des Gläubigers einen die im Innenverhältnis auf sie entfallende Quote übersteigenden Betrag gezahlt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 56/65 Entscheidungstext OGH 18.05.1965 5 Ob 56/6... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §7
Rechtssatz: Zu §7 RAO. Entscheidungstexte 3 Ob 1017/27 Entscheidungstext OGH 02.11.1927 3 Ob 1017/27 Veröff: SZ IX/200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0071270 Dokumentnummer JJR_19271102_OGH0002_0030OB01017_2700000_001 mehr lesen...
Norm: AO §7
Rechtssatz: Der Anschlag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens an der Gerichtstafel ist auch für Eintragungen im Grundbuche maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 870/24 Entscheidungstext OGH 25.11.1924 3 Ob 870/24 Veröff: SZ 6/374 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0051506 D... mehr lesen...