Auf Grund seines Anerkenntnisurteiles vom 21. März 1975 und anderer Exekutionstitel bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin antragsgemäß zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von 498 491.55 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung mehrerer Forderungen der beiden Verpflichteten und des den Verpflichteten gegen den Rechtsanwalt Dr. B auf Grund der Übergabe des Firmenvermögens angeblich zustehenden Herausgabeanspruches. Die Entscheidung über den Überweisung... mehr lesen...
Norm: AO §55bAO §60
Rechtssatz: Unter "Rechtswirkungen des Ausgleiches" im Sinne § 60 Abs 2 AO sind nur die im 8.Abschn der AO (§§ 53, 53 a und 54 AO) bezeichneten Rechtswirkungen zu verstehen, während die im 9.Abschn der AO geregelte Überwachung der Ausgleichserfüllung durch Sachwalter (§ 55 B AO) nicht unter die vorgenannten Rechtswirkungen des Ausgleichs fällt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: AO §60EO §54
Rechtssatz: Die Exekution gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter (einer Gesellschaft, gegen die eine Einzelexekution unzulässig ist), bedarf nicht der Behauptung des betreibenden Gläubigers, der Verpflichtete verfüge über ein nicht in die erstverpflichtete Gesellschaft eingebrachtes eigenes Vermögen. Entscheidungstexte 3 Ob 47/76 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: AO §39 Abs1AO §60AO §61 Abs24.EVHGB Art7 Nr12HGB §128
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer OHG haften für die Gesellschaftsschulden nach § 128 HGB als Gesamtschuldner (persönlich, unbeschränkt und unmittelbar: Hämmerle, Handelsrecht II S 35). Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht bei allen Gesellschaftsverbindlichkeiten, den Gläubigern steht es daher frei, von welchem Gesellschafter sie die L... mehr lesen...
Norm: AO §60AO §61 Abs2
Rechtssatz: Das Ausgleichsverfahren kann grundsätzlich nur über eine Person allein eröffnet werden. Wird das Ausgleichsverfahren über eine Handelsgesellschaft und deren persönlich haftende Gesellschafter eröffnet, ist das Verfahren hinsichtlich eines jeden Ausgleichsschuldners für sich durchzuführen, dh es ist außer dem Akt betreffend den Ausgleich über das Vermögen der Gesellschaft noch für den Ausgleich über das Vermög... mehr lesen...
Norm: AO §60AO §61 Abs24.EVHGB Art7 Nr12d
Rechtssatz: Im Ausgleich über das Vermögen einer Handelsgesellschaft kommen die Rechtswirkungen des Ausgleiches, soweit nichts anderes im Ausgleich bestimmt ist, jedem Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Nach Art 7 Nr 12 EVHGB können die Gesellschaftsgläubiger im Ausgleichsverfahren über das Privatvermögen eines Gesellschafters nur wegen des Ausfalles Befriedigung suchen, den... mehr lesen...
Norm: AO §60EO §35 AgEO §40
Rechtssatz: Ein nach Entstehung des Exekutionstitels gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG gerichtlich bestätigter Ausgleich im Ausgleichsverfahren der OHG kann im Exekutionsverfahren gegen den Gesellschafter nicht nach § 40 EO, sondern nur im Wege der Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 170/58 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AO §60
Rechtssatz: (Zum AHGB) Die Vorschrift des § 60 AO ist auf Erwerbsgesellschaften nach bürgerlichem Rechte und stille Gesellschaften nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 523/27 Entscheidungstext OGH 31.05.1927 1 Ob 523/27 Veröff: SZ 9/119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0052194 ... mehr lesen...
Norm: AO §60
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des Ausgleiches einer OHG kommen denjenigen Gesellschaftern, die zur Zeit der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens bereits aus der Gesellschaft ausgeschieden waren, nicht zustatten. Entscheidungstexte 1 Ob 575/27 Entscheidungstext OGH 14.05.1927 1 Ob 575/27 Veröff: SZ 9/151 European Case L... mehr lesen...
Norm: AO §60
Rechtssatz: Keine Kuratorbestellung für einen abwesenden Mitgesellschafter. Entscheidungstexte 2 Ob 808/25 Entscheidungstext OGH 27.10.1925 2 Ob 808/25 Veröff: SZ 7/342 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0052187 Dokumentnummer JJR_19251027_OGH0002_0020OB00808_250000... mehr lesen...
Norm: AO §60
Rechtssatz: Auf das Privatvermögen der Gesellschafter einer im Ausgleichsverfahren befindlichen Handelsgesellschaft ist Exekution zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 945/24 Entscheidungstext OGH 16.12.1924 3 Ob 945/24 Veröff: SZ 6/403 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0052175 ... mehr lesen...