Norm: AO §53 Abs6KO §156 Abs6
Rechtssatz: Der Gläubiger handelt fahrlässig, wenn er die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnung des Ausgleichverfahrens nicht beachtet. Der bloße Umstand, daß der Gläubiger laufend Mitteilungen eines Kreditschutzvereins über Insolvenzfälle erhält, im konkreten Fall aber keine Verständigung erhalten hat, reicht zur Beseitigung des Fahrlässigkeitsvorwurfes nicht aus. Damit § 53 Abs 6 AO bzw § 156 Abs 6 KO angewend... mehr lesen...
Der Kläger ist Alleininhaber der Firma A G, Modenhaus, in K. In seinem Auftrag führte der Beklagte in den Jahren 1965 und 1966 einen Geschäftsausbau an der zum Firmenvermögen gehörenden Liegenschaft EZ 66 KG K, Haus in der M-gasse 11, durch. Mit der am 3. 5. 1968 eingebrachten Klage begehrte der Kläger aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes, um die Schäden selbst beheben zu lassen, die Zahlung eines Deckungskapitals - nach Einschränkung - von S 83.442.20 sA. Im Zuge ... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs6IO §156 Abs4KO §156 Abs6
Rechtssatz: Dieser Fall setzt voraus, dass die Nichtberücksichtigung ausschließlich durch die böse Absicht oder Fahrlässigkeit des Ausgleichsschuldners verursacht wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 78/71 Entscheidungstext OGH 21.04.1971 6 Ob 78/71 Veröff: SZ 44/52 3 Ob 110/72 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Dem Beklagten stand auf Grund der rechtskräftigen Urteile des Landesgerichtes für ZRS. Wien und des Oberlandesgerichtes Wien vom 25. September und 20. Dezember 1951 gegen die klagende Partei eine vollstreckbare Forderung im Betrage von 44.000 S zu. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde am 15. Feber 1952 zu 59 E 1578/52 des Bezirksgerichtes Innere Stadt die Fahrnisexekution bewilligt. Am 20. Oktober 1953 wurde zu 59 E 11405/53 zur Hereinbringung der Restforderung im Betrage von 25.... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs6KO §156 Abs6
Rechtssatz: Einem Kaufmann kann grundsätzlich zugemutet werden, daß er sich über die wirtschaftliche Lage seines Schuldners informiert und es beinhaltet die Unterlassung ein Verschulden. Ein solches Verschulden kann aber dann nicht angenommen werden, wenn der Schuldner den Gläubiger über seine Zahlungsfähigkeit durch positive Handlungen geradezu täuscht und ihn dadurch von Nachforschungen über die Zahlungsfähigkeit... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs6EO §7 Abs2 Da
Rechtssatz: Wenn ein Gläubiger, dessen Forderung im Ausgleichsverfahren unbeachtet geblieben ist, auf Grund eines früheren Exekutionstitels zur Hereinbringung der ganzen Forderung Exekution führen will, muß er durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen, daß seine Forderung nur aus dem Verschulden des Schuldners im Ausgleiche unberücksichtigt geblieben ist. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AO §53 Abs6
Rechtssatz: Der Gläubiger kann nicht die volle Bezahlung seiner Forderung verlangen, wenn ihn ein Mitverschulden daran trifft, daß seine Forderung im Gläubigerverzeichnisse nicht angeführt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 375/25 Entscheidungstext OGH 05.05.1925 2 Ob 375/25 Veröff: SZ 7/160 European Case Law Identifi... mehr lesen...