Norm
AO §53 Abs6Rechtssatz
Der Gläubiger kann nicht die volle Bezahlung seiner Forderung verlangen, wenn ihn ein Mitverschulden daran trifft, daß seine Forderung im Gläubigerverzeichnisse nicht angeführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0051952Dokumentnummer
JJR_19250505_OGH0002_0020OB00375_2500000_001