Norm: ABGB §1162bAngG §29 II1AngG §29 II3AngG §34AO §20dAO §32AO §38AO §54UrlG §9IESG §1 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wurde ein auf § 20 d AO gestützter Ersatzanspruch für die ersten drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe der Kündigungsentschädigung nach § 29 AngG festgestellt, bieten die Anspruchbegrenzungen nach dem IESG (insbesondere § 1 Abs 3 Z 3 IESG) keine Handhabe für eine Anrechnung des anderweitig Erworbenen. Dies g... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a litaStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, daß er vor Lösung des Dienstverhältnisses wegen Gefährdung seiner Gesundheit an den Dienstgeber mit dem Wunsch nach anderweitiger Verwendung herantritt (vgl 4 Ob 76/71 Arb 8917). Entscheidungstexte 4 Ob 51/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 51/74 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Für den Austrittsgrund ist nicht allgemein schlechthin erforderlich, daß neben der Erkrankung besondere Umstände gegeben sind, die eine Einhaltung der Kündigungsfrist nicht zumutbar erscheinen lassen. Es ist nicht erforderlich, daß ein Schade bereits eingetreten ist, es genügt vielmehr, daß ein solcher bei Fortsetzung der Arbeit befürchtet werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita
Rechtssatz: Die Frage, ob dem Arbeitnehmer die Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist noch zumutbar gewesen wäre, ist nur zu prüfen, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob eine Beeinträchtigung oder eine bereits gegenwärtige Bedrohung der Gesundheit durch Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist gegeben ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Auf Antrag der Kläger wurde über sie vom Kreisgericht am 16. Juli 1957 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Zum Ausgleichsverwalter wurde der Beklagte bestellt. Am 2. September 1957 wurde das Ausgleichsverfahren eingestellt, da zur Ausgleichstagsatzung kein Gläubiger erschienen war. Am 27. September 1957 wurde über das Vermögen der Kläger der Anschlußkonkurs eröffnet, in dem der Beklagte zum Masseverwalter bestellt wurde. Die Kläger stellten einen Zwangsausgleichsantrag, zogen ihn aber n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBaAngG §26 Z2 III2aOÖ LAO §32 litb
Rechtssatz: Aus dem Wort "vorenthält" folgt, dass sich der Dienstgeber bewusst gewesen sein muss, den Dienstnehmer in seinen Entgelts - oder sonstigen Vertrags - oder gesetzmäßigen Ansprüchen zu schmälern. Dienstnehmer muss den Lohn verlangen. Entscheidungstexte 4 Ob 144/54 Entscheidungstext OGH 21.09.1954 4 Ob 144/54 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aNö LAO §32 litbWohnungsbeihilfenG §1WohnungsbeihilfenG §3
Rechtssatz: Die Nichtbezahlung der Wohnungsbeihilfe zieht keine anderen Rechtsfolgen nach sich als die Nichtbezahlung eines sonstigen Teiles des Entgeltes. Entscheidungstexte 4 Ob 105/54 Entscheidungstext OGH 16.07.1954 4 Ob 105/54 Veröff: Arb 6045 Schlagworte... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner brachte gegen den Masseverwalter beim Konkurskommissär eine "außerordentliche Beschwerde" ein. Der Konkurskommissär fand die Beschwerde für unbegrundet und sah keinen Anlaß zur Ergreifung von Maßregeln. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Gemeinschuldners als unzulässig zurück. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug ihm eine neuerliche Entscheidung auf. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: W... mehr lesen...
Norm: AO §32KO §84KO §176
Rechtssatz: Der Kridatar kann den Konkurskommissär zur Überwachung des Masseverwalters gemäß § 84 KO auch in Form einer Beschwerde anregen. Eine darüber ergangene Verfügung des Konkurskommissärs ist durch Rekurs anfechtbar. Die Bestimmung des § 32 Abs 2 AO kann nicht herangezogen werden, da das Ausgleichsverfahren einfacher und die Machtbefugnis des Ausgleichsverwalters eingeschränkter ist, als die des Konkursmasseverw... mehr lesen...