Der Beschwerdeführer, wohnhaft in Graz, N-Straße, meldete mit dem Formular "Anmeldung hinsichtlich des Betriebs von Rundfunk-Empfangseinrichtungen für einen eingeschränkt genutzten privaten Standort gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz" den Betrieb bzw. die Betriebsbereitschaft von Radio-Empfangseinrichtungen in seinem "Heimgarten" in Graz, K-Straße, ab Jänner 2006 an und gab dabei an, die Rundfunkempfangseinrichtung vier Monate lang nutzen zu wollen. Mit Schreiben vom 27. Jänner 200... mehr lesen...
Am 21. Oktober 2002 unterschrieb die Beschwerdeführerin das Formular "Anmeldung hinsichtlich des Betriebs von Rundfunkempfangseinrichtungen gemäß § 2 Rundfunkgebührengesetz" über den Betrieb bzw. die Betriebsbereitschaft von Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen (Kombimeldung) an dem als "weiteren Wohnsitz" bezeichneten Standort K-Gasse 4/18 mit Wirksamkeit ab "10/2002". Mit Schreiben vom 9. Mai 2004 stellte die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: GIS) einen vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: RGG 1999 §2 Abs1;RGG 1999 §2 Abs2;RGG 1999 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat unstrittig in seinem "Gartenhäuschen" in der Kleingartenanlage in der K-Straße eine Radio-Empfangseinrichtung betrieben bzw. zum Betrieb bereitgehalten. Dass es sich bei seinem "Gartenhäuschen" nicht um ein Gebäude handle, behauptet der Beschwerdeführer nicht. Wenn er vorbringt, ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: RGG 1999 §2 Abs1;RGG 1999 §2 Abs2;RGG 1999 §2 Abs3;RGG 1999 §3 Abs1;RGG 1999 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Entstehen der Gebührenpflicht nach § 2 Abs. 1 RGG knüpft ausschließlich an den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung in einem Gebäude an. Nach § 3 Abs. 1 RGG ist die Gebühr für jeden Standort zu entrichten. Standort ist nach § 2 Abs. 2 letzter Satz RGG eine Wohnu... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: RGG 1999 §2 Abs2;RGG 1999 §3 Abs1;RGG 1999 §3 Abs3a idF 2003/I/071;
Rechtssatz: § 3 Abs. 3a RGG erlaubt lediglich eine auf jene Kalendermonate eines Kalenderjahres eingeschränkte Meldung (und daraus resultierend eine eingeschränkte Gebührenpflicht), in denen eine Rundfunksempfangseinrichtung in einer weiteren Wohnung betrieben bzw. zum Betrieb bereitgehalten wird. Da... mehr lesen...