Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der vom Rekursgericht zitierten jüngsten Rsp des erkennenden Senates zu § 78 UrhG (zuletzt 4 Ob 95/98v, 4 Ob 127/98z und 4 Ob 137/98w) sind bei der Konkretisierung des im Gesetz nicht näher festgelegten Begriffes der "berechtigten Interessen" jedenfalls dort, wo der gleiche Sachverhalt geregelt wird, auch die Wertungen des MedienG zu berücksichtigen. § 7a Abs 2 MedG gewährt Erwachsenen, die eines Verbrechens verdäc... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Kläger ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Mordes anhängig. In der Hauptverhandlung vom 24.6.1997 wurde der Kläger in diesem Sinn für schuldig erkannt und zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist (infolge einer vom Kläger erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) nicht rechtskräftig. Der Kläger befindet sich in Untersuchungshaft. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Kurier... mehr lesen...
Norm: MedienG §7aUrhG §8
Rechtssatz: Wer sich unter den Schutz des § 8 UrhG stellen möchte, muß dann, wenn er unter den in § 7a Abs 1 Z 2 MedG genannten Personenkreis fällt, behaupten und beweisen, daß eine Veröffentlichung in einem Medium seine schutzwürdigen Interessen im Sinne des § 7a Abs 2 MedG verletzt und damit ein Eingriff in den ihm in dieser Bestimmung gewährten Identitätsschutz vorliegt. Hat nun der Kläger keine Behauptungen dahin au... mehr lesen...
Norm: UrhG §8UrhG §16 Abs1UrhG §42 Abs2
Rechtssatz: Beim Versenden eines Werkstückes an eine Person oder eine kleinere Anzahl von Empfängern wird nicht die "Öffentlichkeit" im Sinne der §§ 8, 16 Abs 1 UrhG erreicht, fällt doch unter diesen Begriff nur die "Allgemeinheit" oder ein "breites Publikum". Entscheidungstexte 4 Ob 2093/96i Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2093/96i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der "N*** K***-Z***", die Zweitbeklagte persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Mit gleichlautenden Schreiben der Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Bruck a.d. Leitha und Wien-Umgebung vom 14. bzw. 16.2.1984 (Beilagen D, E, F) wurde der Kläger gemeinsam mit drei weiteren Sachverständigen beauftragt, das von den Ö*** D*** AG (im folgenden: D***) eingereichte Projekt eines Donaukraftwerkes Hainburg aus d... mehr lesen...
Norm: UrhG §8
Rechtssatz: Ein Werk ist im Sinne des § 8 UrhG dann als "veröffentlicht" anzusehen, wenn es vom Urheber aus seiner persönlichen Sphäre entlassen worden ist, also mit dessen Einwilligung seinen Weg zur Allgemeinheit angetreten hat; dabei ist stets zu fragen, ob es angesichts der Art der Mitteilung und des Kreises der Personen, für die es bestimmt ist, angemessen erscheint, daß das Werk von nun an insbesondere zitiert (§ 46 Z 1, § 5... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2UrhG §8
Rechtssatz: Der Sachverständige, der in Erfüllung des ihm gemäß § 52 Abs 2 AVG erteilten Auftrages sein schriftliches Gutachten bei der Behörde abliefert, weiß zwar, daß dieses Gutachten nicht nur den mit der Sache befaßten Beamten, sondern darüber hinaus auch den Parteien und sonstigen Verfahrensbeteiligten bekannt wird; er nimmt damit aber keineswegs billigend in Kauf, daß der Inhalt des Gutachtens noch vor seiner Er... mehr lesen...
Der Kläger, der als Rechtsanwalt die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische Dentistenkammer wiederholt vertreten hat, verfaßte einen Entwurf zu einem Österreichischen Zahnärztekammergesetz. Zu der für 11. April 1970 vorgesehenen Ärztekammerwahl bewarb sich der Erstbeklagte als Kandidat im Wahlkörper der Fachärzte, u zw als Listenführer der "Wiener Zahnärzteliste". Er ließ zwei von ihm verfaßte Druckschriften an die wahlberechtigten Ärzte versenden, u zw die Beilage H mit ... mehr lesen...
Norm: UrhG §8UrhG §14 Abs3
Rechtssatz: Übergabe einiger Photokopien eines Gesetzentwurfs an Berufskollegen zur Erörterung des Entwurfs - keine "Veröffentlichung"! Entscheidungstexte 4 Ob 336/70 Entscheidungstext OGH 01.09.1970 4 Ob 336/70 Veröff: SZ 43/140 = ÖBl 1970,146 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...