RS OGH 1996/6/25 4Ob2093/96i, 4Ob101/98a

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

UrhG §8
UrhG §16 Abs1
UrhG §42 Abs2

Rechtssatz

Beim Versenden eines Werkstückes an eine Person oder eine kleinere Anzahl von Empfängern wird nicht die "Öffentlichkeit" im Sinne der §§ 8, 16 Abs 1 UrhG erreicht, fällt doch unter diesen Begriff nur die "Allgemeinheit" oder ein "breites Publikum".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105340

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_0040OB02093_96I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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