Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, die Anmeldung seines literarischen Regelwerks "Der Pokerjackpot" in das vom Bundesminister für Justiz geführte Urherberregister gemäß den §§ 61a ff Urheberrechtsgesetz (UrhG), BGBl. Nr. 111/1936 in der Fassung BGBl. Nr. 93/1993, einzutragen, ab. Der Beschwerdeführer begehre zwar die Eintragung der Urheberbezeichnung unter dem - nach seinen Behauptungen - wahren Namen (dem des Beschwerdeführers), do... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §10 Abs1;UrhG §12;UrhG §60;UrhG §61;UrhG §61a;UrhG §61b Abs2;
Rechtssatz: Nach österreichischem Recht entsteht das Urheberrecht bereits mit dem Realakt der Schaffung des Werkes; ein Formalakt, wie etwa die Registrierung, ist - anders als etwa nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika - nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §10 Abs1;UrhG §12;UrhG §60;UrhG §61;UrhG §61a;UrhG §61b Abs2;
Rechtssatz: Der Zweck des Urheberregisters ist es, nach dem § 61 a zweiter Satz UrhG für anonyme oder pseudonyme Werke durch Registrierung des wahren Namens des Urhebers dieselbe Dauer des Schutzes zu eröffnen wie für Werke, die von vornherein mit dem wahren Namen des Urhebers in Verbindung gebracht werden können (§ ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §10 Abs1;UrhG §12;UrhG §60;UrhG §61;UrhG §61a;UrhG §61b Abs2;
Rechtssatz: Eine Eintragung in das Urheberregister kommt nur bei solchen Werken in Betracht, die nicht auf eine Art bezeichnet worden sind, die nach § 12 UrhG die Vermutung der Urheberschaft begründet. Die Vermutung der Urheberschaft iSd § 12 UrhG tritt aber nur dann ein, wenn auf den Vervielfältigungsstücken eines e... mehr lesen...
Am 23. Dezember 1991 errichteten die Beschwerdeführerin (als "Auftragnehmer") und die R-AG (als "Auftraggeber") eine als "Programmnutzungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung, wonach es die Beschwerdeführerin übernahm, ihrer Vertragspartnerin bestimmte, in einem Anhang zum Vertrag näher bezeichnete Softwareprodukte gegen Entgelt zur Benützung zur Verfügung zu stellen. Die Entgeltleistungen für die Softwarenutzung wurden im Vertragsanhang jeweils mit "periodisches Miet-/Lizenzentgelt" bez... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: UrhG §10 Abs1;UrhG §14 Abs1;VerwGesG 1936 §1 Abs1;
Rechtssatz: Es ist in Lehre und Rechtsprechung unbestritten, daß das Urheberrecht durch einen Realakt mit der Schaffung des betreffenden urheberrechtlich geschützten Werkes entsteht (Hinweis: zB Kucsko, Urheberrecht/3 23); wobei bedingt durch den Umstand, daß es dazu einer eigentümlichen geistigen Schöpfung bedarf, insbesondere ein ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §10 Abs1;UrhG §10 Abs2;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG steht nur demjenigen zu, der iSd § 10 Abs 1 UrhG das Werk (selbst) geschaffen hat, und nicht auch dessen Rechtsnachfolger. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140045.X01 Im RIS... mehr lesen...