RS Vwgh 1995/4/19 94/16/0193

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Index

20/08 Urheberrecht

Norm

UrhG §10 Abs1;
UrhG §14 Abs1;
VerwGesG 1936 §1 Abs1;

Rechtssatz

Es ist in Lehre und Rechtsprechung unbestritten, daß das Urheberrecht durch einen Realakt mit der Schaffung des betreffenden urheberrechtlich geschützten Werkes entsteht (Hinweis: zB Kucsko, Urheberrecht/3 23); wobei bedingt durch den Umstand, daß es dazu einer eigentümlichen geistigen Schöpfung bedarf, insbesondere ein originäres Urheberrecht juristischer Personen ausgeschlossen ist (Hinweis Kucsko aaO; E 27.11.1980. 240/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160193.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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