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20/08 UrheberrechtNorm
UrhG §10 Abs1;Rechtssatz
Nach österreichischem Recht entsteht das Urheberrecht bereits mit dem Realakt der Schaffung des Werkes; ein Formalakt, wie etwa die Registrierung, ist - anders als etwa nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika - nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191137.X01Im RIS seit
11.07.2001