Norm: UVG §8
Rechtssatz: Die in § 8 UVG vorgesehene fünfjährige Höchstfrist soll eine Anpassung der Vorschusslaufzeit an die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ermöglichen, sofern typischerweise erwartet werden kann, dass die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung wegfallen oder sich ändern. Insofern ist das Ermessen des Gerichts gebunden. Entscheidungstexte 10 Ob 73/18k ... mehr lesen...
Norm: JN §44UVG §8
Rechtssatz: Erfüllt das Kind einen Verbesserungsauftrag fristgerecht oder verbessert es seinen Antrag aus Eigenem, gebühren ihm Unterhaltsvorschüsse ab Beginn jenes Monats, in dem sein Antrag ursprünglich bei Gericht einlangte. Gleiches gilt, wenn das angerufene Bezirksgericht seine Unzuständigkeit wahrnimmt und die Sache gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht überweist; das Einlangen beim zunächst angerufenen Gericht ist ma... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Sebastian wurde mit einstweiliger Verfügung vom 15. November 2006 verpflichtet, dem Kind ab 30. Mai 2005 einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von monatlich 105,40 EUR zu zahlen. Auf Grund dieses Exekutionstitels hatte der Minderjährige am 28. Dezember 2006 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG beantragt, die ihm das Erstgericht mit Beschluss vom 8. Jänner 2007 in Höhe von monatlich 105,40 EUR vom 1. Dezember 2006 bis 30. November 2009 gewäh... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige wuchs zunächst bei seiner Mutter auf und bezog von seinem unehelichen Vater Unterhalt. Nach einem kurzfristigen Aufenthalt in einem Krisenzentrum übersiedelte er im April 2002 zu seinem Vater. Am 3. 12. 2002 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger, die Mutter ab 2. 4. 2002 zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 200 EUR zu verpflichten und ihr ab Antragstag einen vorläufigen Unterhalt gemäß § 382a EO von 123,60 EUR aufzuerlegen. Mit einstweiliger Verfüg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen vom 2. 9. 2004 gewährte das Erstgericht den beiden mj Dominik und Sebastian jeweils gemäß § 4 Z 3 UVG Unterhaltsvorschüsse von monatlich EUR 217,-- bzw EUR 109,--. Zur
Begründung: führte es dazu (lediglich) aus, der Mutter (Unterhaltsschuldnerin) sei auf Grund einer Anordnung in einem inländischen strafgerichtlichen Verfahren für die Zeit von 13. 7. 2004 bis voraussichtlich Juli 2006 die Freiheit entzogen. Sie könne deshalb ihre Unterhaltspflicht nicht ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß § 382a EO zu einem vorläufigen Unterhalt von monatlich S 1.100,-- verpflichtet. Am 30. 9. 1997 wurden dem Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 5 UVG in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 9. 1997 bis 31. 8. 2000 bewilligt. Der Vater des mj. Marcel wurde mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 18. 7. 1997 gemäß Paragraph 382 a, EO zu einem vorläufigen U... mehr lesen...
Begründung: Das jetzt 15-jährige eheliche Kind ist österreichischer Staatsbürger. Sein Vater ist türkischer Staatsbürger. Die Eheleute und das Kind lebten zunächst in der Türkei. 1987 kehrten die Frau und Kind nach Österreich zurück. Der Vater verblieb in der Türkei. Er ist unbekannten Aufenthalts. Mit Beschluß vom 22. 4. 1987 wurden dem Kind erstmalig Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG in der im § 6 UVG vorgesehenen Richtsatzhöhe gewährt. Am 8. 3. 1990 wurde dieser Unterh... mehr lesen...
Begründung: Der mj Gregory M***** ist das außereheliche Kind der Gabriela D***** und des Wolfgang H*****. Er befindet sich in Obsorge der Mutter. Mit Urteil vom 18. 9. 1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages für den Minderjährigen von S 2.400,-- ab 10. 6. 1989. Diesem Unterhaltstitel entsprechend wurde dem Minderjährigen mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25. 11. 1996 ein Unterhaltsvorschuß von monatlich S 2.400,-- für die... mehr lesen...
Norm: UVG §8GOG §89 Abs3GeO §60
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren. Entscheidungstexte 10 R 194/99b Entscheidungstext LG St. Poelten 02.07.1999 10 R 194/9... mehr lesen...
Norm: UVG §8GOG §89 Abs3GeO §60
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren Entscheidungstexte 10 R 194/99b Entscheidungstext LG St. Poelten 02.07.1999 10 R 194/99... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z5UVG §8
Rechtssatz: Der vorläufige Unterhalt ist kein "Vorgriff" auf den erst festzusetzenden Unterhalt, der eine nachträgliche "Anpassung" des Vorschusses nach § 4 Z 5 UVG an den (endgültigen) Unterhalt rechtfertigen könnte. Wenn der Unterhalt festgesetzt ist, kann vielmehr erstmals ein Titelvorschuss beantragt werden, dessen Beginn und Dauer sich nach § 8 UVG richten. Danach sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Simon R***** ist der außereheliche Sohn des Theodore John B***** und der Lucia R*****. Er befindet sich in Obsorge seiner Mutter. Der Vater hat bisher keinen Unterhalt geleistet. Mit einstweiliger Verfügung vom 19. 2. 1997, ON 10, verpflichtete das Erstgericht den Vater, ab 18. 2. 1997 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 1.300 S zu zahlen. Am 11. 4. 1997 wurden gemäß § 4 Z 5 UVG Unterhaltsvorschüsse in gleicher Höhe für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 28... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3UVG §8
Rechtssatz: Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog "Haftvorschüsse"), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren (2 Ob 603/90 = ÖA 1992, 115). Entscheidungstexte 10 Ob 355/97x Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 Ob 355/97x 10 Ob 19/13m Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen drei Minderjährigen sind außereheliche Kinder der Lucia S***** und des Karl G*****. Der Genannte ist aufgrund schriftlicher Unterhaltsvergleiche vor dem Amt für Jugend und Familie der Bezirkshauptmannschaft Weiz zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je S 1.500,-- für die beiden Buben und S 1.200,-- für das Mädchen verpflichtet. Vom 21.4.1997 bis voraussichtlich 31.1.1998 hat er eine Strafhaft zu verbüßen, aufgrund derer... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden; die beiden Minderjährigen befinden sich in der Obsorge der Mutter. Aufgrund eines anläßlich der Scheidung der Eltern geschlossenen Vergleichs vom 15. 12. 1995 ist der Vater verpflichtet, für die beiden Kinder monatliche Unterhaltsbeträge von je S 8.500,- zu zahlen. Nach der Aktenlage ist der Vater "Speditionskaufmann"; ob er selbständig oder unselbständig tätig ist, ist dem Akt nicht zu entnehmen. Mit Beschluß vom 19. 2. 1997 bew... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die mj.Yvonne steht der Mutter zu, die sich in der Zeit vom 13.3.1997 bis zum 9.8.1997 in Haft befand. Der Vater ist aufgrund eines anläßlich der Scheidung der Ehe der Eltern am 15.12.1983 geschlossenen Vergleiches verpflichtet, für die Minderjährige monatliche Unterhaltsbeträge von S 2.000 zu bezahlen. Am 27.6.1997 beantragte die zu diesem Zeitpunkt durch die obsorgeberechtigte Mutter vertretene Minderjährige die Gewährung von Unterhaltsvorschüsse... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/97k Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 27/97k ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vereinbarung gemäß § 214 Abs 2 ABGB vom 7.1.1994 hat sich der Vater des Minderjährigen, Gerald N*****, ua verpflichtet, ab 1.11.1993 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes einen Unterhaltsbeitrag von monatlich S 4.000 zu zahlen. Mit Beschluß vom 31.3.1994 (ON 43) wurden die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse gemäß § 19 Abs 2 UVG ab 1.11.1993 auf monatlich S 4.000 erhöht. Der Unterhaltssachwalter teilte am 10.2.1995 mit, daß der Vater seit 14.10.1994 A... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Stellt der Unterhaltsschuldner seine Direktzahlungen ein, so sind die Vorschüsse dem Titel anzupassen. Das Gesetz regelt nicht, mit welchem Zeitpunkt die Vorschüsse anzupassen sind. Die Gesetzeslücke ist, wie bereits in EvBl 1997/193 ausgesprochen, durch analoge Anwendung des § 19 Abs 2 UVG zu schließen, um auch in diesen Fällen einen Gleichlauf zwischen Unterhaltstitel und Unterhaltsvorschuß zu erreichen. §... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §8
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeszweck erscheint es gerechtfertigt, Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 4 UVG auch nach rechtskräftiger Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens über das damit verbundene Unterhaltsbegehren zu gewähren. § 8 Satz 2 UVG ist daher dahin auszulegen, dass mit den Worten "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §11
Rechtssatz: Dass der Antrag auf Vorschussgewährung zwingend einen Endtermin bzw einen Gewährungszeitraum zu enthalten hätte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (§ 11 UVG). Der frühestmögliche Beginn der Vorschussgewährung und der höchstzulässige Endtermin ergeben sich aus § 8 UVG. Enthält der Antrag auf Gewährung von Vorschüssen keinen Gewährungszeitraum bzw keinen Endtermin, so ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszuge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AUVG §8UVG §11 Abs1ZPO §182 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Abs 1 UVG legt das Antragsprinzip fest. Das Gericht hat allerdings im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 2 Abs 1 AußStrG den gesetzlichen Vertreter des Kindes zur entsprechenden Antragstellung anzuleiten sowie die Pflicht, die Verbesserung eines ungenügenden Sachantrages zu veranlassen. Bei der Beurteilung, ob ein Antrag vorliegt, ist kein allz... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §12
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ist mangels gegenteiliger spezieller Gesetzesanordnung auf der Sachverhaltsgrundlage im Entscheidungszeitpunkt nicht aber auf jener im Antragszeitpunkt zu fällen. Entscheidungstexte 8 Ob 577/91 Entscheidungstext OGH 05.09.1991 8 Ob 577/91 ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleiches vom 23.1.1987 ist der Unterhaltsschuldner ab 1.2.1987 zur monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500 für den Minderjährigen verpflichtet. Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie für den 13. und 14.Bezirk (kurz: AJF) der Stadt Wien vom 30.11.1990 gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen mit Beschluß vom 4.4.1991 gemäß § 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1.11.1990 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 20.8.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9.6.1987 auf Wochengeld nach dem Betriebshilfegesetz (BHG) ab, weil sie nicht zum Personenkreis des § 1 leg.cit. gehöre. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, anspruchsberechtigt zu sein und begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Wochengeldes nach dem BHG im außer Streit gestellten Ausmaß von 28.250 S. Die beklagte Partei be... mehr lesen...