Begründung: Die beiden Minderjährigen sind die Töchter von Seda und Ishak Y*****, österreichische Staatsbürger und leben mit ihrer Mutter in Österreich. Der in der Türkei geborene Vater hat seine Beschäftigung in Österreich zum 28. 7. 2006 gekündigt und nach den Angaben der Mutter im August 2006 den gemeinsamen Haushalt verlassen. Sein Aufenthalt ist ihr unbekannt; er könnte sich unter anderem in Deutschland, in Australien oder in der Türkei aufhalten. Mit Beschlüssen vom 16. 3. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Pflegebefohlenen wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 3. 6. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 3.500 S (= 254,35 EUR) ab 1. 1. 1998 verpflichtet. Am 15. 1. 2003 beantragte die damals noch minderjährige Pflegebefohlene die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe des Unterhaltstitels gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG. Hiebei wurde als Wohnanschrift des Vaters ein Objekt in Teneriffa bekanntgegeben. Vorgebracht wurde, es sei damit zu rec... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater war zuletzt aufgrund des Beschlusses vom 29. 1. 1993 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 800 S (58,14 EUR) verpflichtet. Er war seit 1980 als Hilfsarbeiter in Österreich tätig, zuletzt nur teilzeitbeschäftigt und befand sich ab 10. 3. 1993 in Haft. Nach seiner Entlassung (20. 6. 2001) wurde er am 21. 6. 2001 in die Türkei abgeschoben und ist seither unbekannten Aufenthalts. Am 26. 4. 2002 stellte der Unterhaltssachwalter den Antrag auf Gewäh... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 20. 1. 1997 (ON 69) zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 6.500 S für Philipp und 5.500 S für Lisa verpflichtet. Der Unterhaltsbemessung lag ein monatliches Einkommen von rund 44.000 S im Jahr 1994 bis Anfang 1995 und von rund 50.000 S im Jahr 1996 zugrunde. Bis 30. 6. 1997 war der Vater auch für seine geschiedene Gattin sorgepflichtig. Nach einer befristeten Enthebung des Vaters von seiner Unterhaltspflich... mehr lesen...
Norm: UVG §3UVG §4UVG §18
Rechtssatz: Vorschüsse, die ursprünglich nach § 4 Z 1 UVG (Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung) gewährt wurden, können auch dann weiter gewährt werden, wenn sie jetzt auf die Erfolglosigkeit einer zwischenzeitig versuchten Exekution im Sinne des §3 Z2 UVG gestützt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 105/02p Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 105/02p ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Minderjährigen auf Antrag des besonderen Sachwalters, der Bezirkshauptmannschaft L*****, gemäß § 4 Z 2 UVG vom 1.10.1990 bis 30.9.1993 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von S 1.849. Es stützte seine Entscheidung darauf, daß der Vater seit 13.10.1988 unbekannten Aufenthaltes sei. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz Folge und wies in Abänderung der angefochtenen Entscheidung den Antrag auf Gewähr... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder Kerstin *****, geboren am 27.Mai 1977, Birgit *****, geboren am 21.November 1978, und Christian *****, geboren am 19. Juni 1980, entstammen der mit Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 14.Dezember 1983, GZ 2 Cg 232/83-5, einvernehmlich geschiedenen Ehe ihrer Eltern und befinden sich in der Obsorge der Mutter. Beschlußmäßig wurde der Vater am 11.November 1983 zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von je 1.000 S für jedes Kind verpflichtet und den Kindern ... mehr lesen...
Norm: UVG §5UVG §18
Rechtssatz: Eine stabile Teilleistung des Unterhaltsschuldners auf die laufenden Unterhaltsbeiträge ist ein Grund für eine entsprechend geringere weitere Unterhaltsbevorschussung. Der Versagungsgrund des § 18 Abs 2 UVG kann auch teilweise vorliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 615/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 1 Ob 615/90 Veröff: ÖA 1991,147 ... mehr lesen...
Begründung: Das nunmehr sieben Jahre alte Mädchen ist ein eheliches Kind. Die Ehe der Eltern wurde im Herbst 1985 durch Scheidungsurteil aufgelöst. Der Vater war bereits zu Beginn des Jahres 1985 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, hat aber eine Gleichschrift des am 5. März 1985 durch die Mutter zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Unterhaltsfestsetzungsantrages noch am 8.März 1985 unter der Anschrift der Ehewohnung zu eigenen Handen zugestellt erhalten. Mit pflegschaftsgerichtl... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist das uneheliche Kind des Naser D***, der in Rosenheim, Bundesrepublik Deutschland, lebt. Der Vater ist auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Bezirksgerichtes Mondsee vom 11. September 1989, GZ C 246/88-35, ab 14. April 1988, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.500,-- verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen über Antrag des Unterhaltssachwalters mit Beschluß vom 26. April 1990 für die Zeit vom 1. April 1990 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist das uneheliche Kind des Pietro C***, der in Genf, Schweiz, lebt und dort auch beschäftigt ist. Der Vater war aufgrund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 2.5.1986 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.500,-- verpflichtet. Diese Unterhaltsleistungen erhöhte das Erstgericht mit Beschluß vom 14.5.1990 vom 1.10.1989 an auf S 2.500,--. Dem Akt ist allerdings nicht zu entnehmen, ob beziehungsweise wann dieser Beschluß dem Vater zugestellt worden... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen sind uneheliche Söhne des Werner Alfred J***. Es wurden ihnen Unterhaltsvorschüsse, zuletzt am 27.4.1988, für die Zeit vom 1.4.1988 bis 31.3.1991 nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährt (ON 37, 38). Mit den Anträgen vom 28.3.1990 (ON 51, 52) begehrte die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 2 UVG für die Zeit vom 1.3.1990 bis 28.2.1993 mit der
Begründung: , daß der Vater unbekannten Aufenthaltes und deshalb... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.10.1940 geborene Vater Roland Alfons K*** ist seit Anfang 1985 unbekannten Aufenthaltes. Seine Lebensverhältnisse sind unbekannt. Die letzte verläßliche Nachricht von ihm war die Verbüßung einer Freiheitsstrafe vom 12.12.1983 bis 12.1.1985. Seither gibt es auch keine Hinweise auf neuerliche Strafverfahren. Der Vater ist gelernter Graphiker, arbeitete aber auch schon als Tellerwäscher. Beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sind Daten... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.März 1982 geborene Knabe wurde durch die nachfolgende Eheschließung seiner Eltern legitimiert. Das Kind ist österreichischer Staatsbürger. Es wächst bei seiner Mutter im Inland heran. Der Vater kehrte zu Beginn des Jahres 1987 in seine ägyptische Heimat zurück. Seither ist sein Aufenthalt den inländischen Angehörigen und Behörden nicht bekannt. Das Kind steht in der alleinigen Obsorge seiner Mutter. Die Ehe seiner Eltern wurde im Jahre 1988 geschieden. Eine F... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §4 Z4UVG §18
Rechtssatz: Ein Fortbezug von Leistungen nach dem UVG trotz Unterbleibens zumutbarer Bemühungen um die Schaffung eines Exekutionstitels gegen den Unterhaltsschuldner bedeutete Rechtsmissbrauch. Ein solcher wäre auch im Falle einer Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung nach § 18 UVG von amtswegen anzugreifen. Praktisch aussichtslose Versuche einer Unterhaltsfestsetzung sind vom vorschusswerbenden oder... mehr lesen...