RS OGH 1991/1/16 1Ob615/90 (1Ob616/90, 1Ob617/90), 4Ob386/97m, 10Ob22/12a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1991
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Norm

UVG §5
UVG §18

Rechtssatz

Eine stabile Teilleistung des Unterhaltsschuldners auf die laufenden Unterhaltsbeiträge ist ein Grund für eine entsprechend geringere weitere Unterhaltsbevorschussung. Der Versagungsgrund des § 18 Abs 2 UVG kann auch teilweise vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076309

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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