Begründung: Der am 1. 3. 1971 geborene Vater der mittlerweile volljährigen Antragstellerin ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Favoriten vom 11. 9. 2002, GZ 14 P 278/96g-71, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 218 EUR an seine Tochter verpflichtet. Dieser Unterhaltsbemessung liegt zu Grunde, dass der Vater, der damals ein Arbeitslosengeld von 21,35 EUR täglich bezog, unter Einsatz seiner Kräfte bei einer dauerhaften Anstellung in seinem Beruf als Elektriker ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der im Dezember 1992 einvernehmlich geschiedenen Ehe der Streitteile entstammt die am 25. 12. 1987 geborene Tochter Kerstin. Der Kläger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 15. 3. 1999 verpflichtet, seiner Tochter ab 1. 9. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 3.800 S (das entspricht 276,76 EUR) zu bezahlen. Nachdem seine Tochter nach der Wiederverehelichung ihrer Mutter den Familiennamen mit Zustimmung des Klägers geänd... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. 1. 2004 (ON 34) wurden dem Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Höhe von monatlich 218,02 EUR für die Zeit vom 1. 11. 2003 bis 31. 10. 2006 gewährt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Vorschüsse an die Großmutter mütterlicherseits Theodora R*****, der mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. 6. 2000 (ON 6) die Obsorge für den Minderjährigen übertragen worden war, auszuzahlen sind. Mit Beschluss des Erstge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das im § 11 Abs 1 UVG normierte Antragsprinzip, durch das die einzelnen in den §§ 3, 4 UVG enthaltenen Unterhaltsvorschußtatbestände individualisiert werden (EFSlg 78.861), schließt nicht aus, daß durch den konkreten durch verschiedene Behauptungen individualisierten Antrag auch mehrere Vorschußarten inhaltlich beantragt werden können. Die Subsumtion des gesamten nicht ungenügenden und daher keiner Verbesserung bedürfti... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 8.Juli 1996 (ON 3) wurde der Vater des Minderjährigen gemäß § 382a EO verpflichtet, ab 3. Juli 1996 einen vorläufigen Unterhalt von monatlich 1.300 S für dieses Kind zu Handen des Unterhaltssachwalters Amt für Jugend und Familie für den 21.Bezirk zu zahlen; diese einstweilige Verfügung wurde dem Unterhaltspflichtigen am 17.Juli 1996 zugestellt. Mit am 20. August 1996 beim Erstgericht eingelangtem Antrag begehrte der ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z1UVG §4 Z5UVG §11
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 1 UVG gestellt, läßt sich dem Antrag aber auch entnehmen, daß der Vater des Kindes seine ihm mit der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterhaltsverpflichtung bisher nicht erfüllt hat, kann auch ein Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 5 UVG zugesprochen werden. Entscheidungstexte 9 Ob 2311/96k Entsch... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §11
Rechtssatz: Dass der Antrag auf Vorschussgewährung zwingend einen Endtermin bzw einen Gewährungszeitraum zu enthalten hätte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (§ 11 UVG). Der frühestmögliche Beginn der Vorschussgewährung und der höchstzulässige Endtermin ergeben sich aus § 8 UVG. Enthält der Antrag auf Gewährung von Vorschüssen keinen Gewährungszeitraum bzw keinen Endtermin, so ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszuge... mehr lesen...
Norm: UVG §11
Rechtssatz: Das aus § 11 Abs 1 UVG folgende Antragsprinzip steht in einem systematischen und teleologischen Zusammenhang mit den in den §§ 3 und 4 UVG normierten einzelnen Vorschußarten. Erst der Antrag individualisiert die Art des begehrten Vorschusses. Wurde zunächst nur ein "Titelvorschuß" beantragt, so läßt sich ein solcher Antrag nicht in ein Begehren gemäß § 4 Z 2 UVG umdeuten, weil die einzelnen Vorschußarten durch verschie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10.10.1988 entschied das Erstgericht, daß der dem Unterhaltsberechtigten, am 13.11.1973 geborenen Kind zuletzt bis 31.8.1986 gewährte Vorschuß auf den gesetzlichen Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1986 bis 31.8.1989 weiter gewährt wird und daß die Vorschüsse an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes, die dieses pflegt und erzieht, auszuzahlen sind. Am 9.1.1989 langte beim Erstgericht eine Mitteilung des Bezirksjugendamtes ein, wonach über das unter... mehr lesen...
Mit den Beschlüssen P 23/70-49 und 55 setzte das Erstgericht die Alois und Anton A gewährten Unterhaltsvorschüsse rückwirkend herab und stellten sie in der Folge ein. Diese Beschlüsse wurden vom Rekursgericht bestätigt. Mit den Beschlüssen ON 63 und 64 stellte das Erstgericht fest, daß Alois A S 4.450,-- und Anton A S 11.200,-- an Unterhaltsvorschüssen zu Unrecht bezogen hätten. Es wurde ihnen der Auftrag erteilt, den übergenuß in Teilbeträgen rückzuerstatten. Die Erhebungen hätten er... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaUVG §11UVG §21UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Die Haftung des gesetzlichen Vertreters und derjenigen Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, für die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Vorschüsse setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus, dass für die Auszahlung der Vorschüsse ursächlich gewesen ist. Sie haften nur, wenn sie die Gewährung der Vorschüsse durch unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 11 Abs 2 UVG ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324UVG §11UVG §22 Abs1
Rechtssatz: Eine grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht kann nicht angenommen werden (hier uneheliche Mutter), wenn die Verhängung der Untersuchungshaft über den Unterhaltsvorschussberechtigten nicht unmittelbar nach dessen Verhaftung dem Gericht bekanntgegeben wird, weil ihre Dauer und Relevanz für das Recht auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zunächst ungewiss sind. Entsc... mehr lesen...