Norm
UVG §4 Z1Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 1 UVG gestellt, läßt sich dem Antrag aber auch entnehmen, daß der Vater des Kindes seine ihm mit der einstweiligen Verfügung auferlegte Unterhaltsverpflichtung bisher nicht erfüllt hat, kann auch ein Unterhaltsvorschuß nach § 4 Z 5 UVG zugesprochen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108228Dokumentnummer
JJR_19970709_OGH0002_0090OB02311_96K0000_001