Entscheidungen zu § 11 MeldeG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vfgh Beschluss 1991/11/25 B1143/91

Begründung: I. 1. Mit der am 9. Oktober 1991 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Beschwerde wendet sich der Einschreiter gegen eine im April 1991 von der Meldebehörde offenbar amtswegig vorgenommene "ungesetzliche Abmeldung" von seinem "ordentlichen Wohnsitz". Der Beschwerdeführer bringt vor, von dieser Maßnahme zunächst nichts gewußt zu haben und nicht davon in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Mit Schreiben vom 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.11.1991

RS Vfgh 1991/11/25 B1143/91

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß-und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine von der Meldebehörde offenbar amtswegig vorgenommene "ungesetzliche Abmeldung"; mangelnde Bescheidqualität einer Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.1991

TE Vfgh Beschluss 1989/6/19 B245/89

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer zieht die unter Hinweis auf §11 MeldeG erfolgte "Aufforderung zur Vornahme der Abmeldung" der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Feber 1989 in Beschwerde. 2. §11 des Meldegesetzes, BGBl. 30/1973, idF BGBl. 427/1985 lautet auszugsweise: "§11. . . . (2) Wird die Meldebehörde durch Mitteilung eines Standesbeamten vom Ableben einer angemeldeten Person benachrichtigt, erhält sie davon Kenntnis, daß eine Meldung entgegen den Bestimmu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 19.06.1989

RS Vfgh 1989/6/19 B245/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgMeldeG §11 idF BGBl 427/1985
Leitsatz: Aufforderung zur Vornahme der Abmeldung nach §11 MeldeG idF BGBl. 427/1985 vor dem Verfassungsgerichtshof nicht bekämpfbar
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die Aufforderung zur Vornahme der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1984/6/29 B111/84

Begründung: 1. a) Der Bf. meldete sich am 14. Dezember 1982 in Sbg., H-Gasse, beim Meldeamt der Bundespolizeidirektion (BPD) Sbg. polizeilich an. Am 3. Mai 1983 meldete ihn die BPD Sbg. von Amts wegen ab. b) Gegen diese Abmeldung wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Anträge gestellt werden, "a) festzustellen, daß der Beschwerdeführer in Salzburg unbeschadet seiner anderen ordentlichen Wohnsitze, einen ordentlichen Wohnsitz gegründet h... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.06.1984

RS Vfgh 1984/6/29 B111/84

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidMeldeG 1972 §11
Rechtssatz: B-VG Art144; amtswegige Berichtigung des Melderegisters iS des §11 MeldeG kein Beschwerdegegenstand; keine Kompetenz des VfGH zur Feststellung des Wohnsitzes des Bf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.06.1984

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