Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 198... mehr lesen...
Norm: KlGG §2KlGG §6 Abs6
Rechtssatz: Eine grundrechtskonforme und damit verfassungskonforme Auslegung der Bestimmungen des Kleingartengesetzes führt zu dem Ergebnis, dass die Parteien des Pachtvertrags lediglich insoweit determiniert sind, als dem Pächter nach Vertragsschluss zumindest eine Pachtdauer von 10 Jahren gewährt sein muss, darüberhinaus jedoch Vertragsfreiheit besteht, und zwar sowohl hinsichtlich einer bereits ursprünglich vereinba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war früher Wohnungseigentümerin und ist nunmehr an der Eigentumswohnung fruchtgenußberechtigt. Sie vermietete diese mit undatiertem 1.Mietvertrag für die Zeit vom 15.August 1983 bis 14.August 1984, mit 2.Mietvertrag vom 5.Juli 1984 für die Zeit vom 15.August 1984 bis 14.August 1985, mit 3.Mietvertrag vom 27.Juli 1985 für die Zeit vom 15.August 1985 bis 14.August 1986 an die Kläger. Für die beiden Folgejahre wurden weitere, inhaltlich gleiche schri... mehr lesen...
Norm: KlGG §2MRG §29
Rechtssatz: Die gesetzlich wirksame Befristung eines Mietverhältnisses darf auch durch Vergleich bekräftigt werden (vergleiche MietSlg 43.245). Entscheidungstexte 1 Ob 1/97x Entscheidungstext OGH 15.07.1997 1 Ob 1/97x Veröff: SZ 70/143 8 Ob 240/01d Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 240/01d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114KlGG §2KlGG §12 Abs2KlGG §18
Rechtssatz: Gilt ein Pachtvertrag gemäß § 2 KlGG als auf 10 Jahre abgeschlossen, so liegt ein Vertrag mit bedingtem Endtermin vor, der zur Auflösung zum vorgesehenen Zeitpunkt einer vorausgehenden Kündigung bedarf. Ebenso wie im Bereich des Kündigungsschutzes des MRG kann analog im Bereich des KleingartenG in einem solchen Fall die erforderliche gerichtliche Kündigung des Bestandgebers nur bei Vorlie... mehr lesen...
Die klagende Partei hat der beklagten Partei mit einem Pachtvertrag vom 3. März 1942 mehrere Grundparzellen in der KG. O. zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung und Weiterverpachtung nach Maßgabe der damals in Geltung gestandenen Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919, LGBl. für Österreich, 77. Stück, 375. Kundm., sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen mit Wirkung vom 1. Jänner 1942 auf die Dauer von 20 Jahren verpachtet. Nach Punkt II des Vertrages ver... mehr lesen...
Der beklagten Partei wurde mit Pachtvertrag vom 14. April 1940 die den Klägern gehörige Liegenschaft zum Zweck der Weiterverpachtung an Kleingärtner verpachtet. Das Pachtverhältnis wurde auf die Dauer von drei Jahren geschlossen, begann mit 1. Jänner 1940 und sollte sich jeweils um weitere drei Jahre verlängern, wenn es nicht sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit aufgekundigt würde. Die Kläger kundigten den Pachtvertrag für 31. Dezember 1960 wegen Zeitablaufes und der Absicht, auf der... mehr lesen...
Norm: KlGG §2KlGG §20KlGG §22V über den Kündigungsschutz von Kleingärten 15.12.1944 DRGBl I S 347
Rechtssatz: Durch § 1 der V über den Kündigungsschutz von Kleingärten wurden auch Pachtverträge, die zwar auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, aber nicht durch bloßen Zeitablauf enden (Bestandverträge mit bedingtem Endtermin), sondern vor Ablauf der Zeit aufgekündigt werden müssen, in Verträge auf unbestimmte Dauer umgeändert. § 22 KlGG ermöglich... mehr lesen...