RS OGH 1961/5/24 1Ob224/61, 1Ob167/61, 1Ob222/61, 7Ob72/62, 8Ob93/62, 5Ob133/62, 8Ob70/70

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Veröffentlicht am 24.05.1961
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Norm

KlGG §2
KlGG §20
KlGG §22
V über den Kündigungsschutz von Kleingärten 15.12.1944 DRGBl I S 347

Rechtssatz

Durch § 1 der V über den Kündigungsschutz von Kleingärten wurden auch Pachtverträge, die zwar auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, aber nicht durch bloßen Zeitablauf enden (Bestandverträge mit bedingtem Endtermin), sondern vor Ablauf der Zeit aufgekündigt werden müssen, in Verträge auf unbestimmte Dauer umgeändert. § 22 KlGG ermöglicht nicht die sofortige Auflösung solcher Verträge.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0063672

Dokumentnummer

JJR_19610524_OGH0002_0010OB00224_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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