Norm
KlGG §2Rechtssatz
Durch § 1 der V über den Kündigungsschutz von Kleingärten wurden auch Pachtverträge, die zwar auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, aber nicht durch bloßen Zeitablauf enden (Bestandverträge mit bedingtem Endtermin), sondern vor Ablauf der Zeit aufgekündigt werden müssen, in Verträge auf unbestimmte Dauer umgeändert. § 22 KlGG ermöglicht nicht die sofortige Auflösung solcher Verträge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0063672Dokumentnummer
JJR_19610524_OGH0002_0010OB00224_6100000_001